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Viele Heizkosten-Abrechnungen falsch - Verbraucher zahlen drauf

Berlin - Die jährlichen Abrechnungen über die zu zahlenden Heizkosten sind offenbar häufiger falsch als gedacht. Es fehlt an Qualitätsstandards für die Abrechnung, kritisieren Verbraucherschützer im ZDF-Magazin Frontal 21.

Der Ablesemarkt für den Heizungs-und Warmwasserverbrauch in Deutschland ist schon speziell. Der Vermieter gibt zwar den Auftrag, bezahlen muss die Leistung aber der Mieter über die Nebenkostenabrechnung. Das führt offensichtlich zu falschen Abrechnungen.

Mehr als zwei Drittel aller Heizkostenabrechnungen falsch oder klärungsbedürftig
Nur jede dritte Heizkostenabrechnung ist korrekt erstellt worden. Zu diesem Ergebnis kommt der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen in einer mehrjährigen Untersuchung, über die das ZDF-Magazin Frontal21 heute (21.08.2018, 21 Uhr) exklusiv berichtet. „Das ist ein alarmierendes Ergebnis für Verbraucher“, kritisiert Svenja Gesemann, Expertin des Marktwächters Energie. Es sei davon auszugehen, dass Mieter aufgrund fehlerhafter Abrechnungen häufig zu viel für ihre Heizkostenabrechnung zahlen würden. „Und das, obwohl die Heizkostenverordnung klare Vorgaben macht und die Heizkostenabrechnungen von professionellen Messdienstunternehmen erstellt werden.“

Die häufigsten Fehler bei den Heizkostenabrechnungen
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat für die Marktwächter-Untersuchung 1046 Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 überprüft. Demnach waren 37 Prozent der Abrechnungen eindeutig falsch, 32 Prozent klärungsbedürftig. Zu den häufigsten Fehlern gehörten beispielsweise die fehlerhafte Berechnung des Warmwasseranteils, die unzulässige Abrechnung von Heizungsbetriebskosten, keine verbrauchsabhängige Abrechnung, sondern Verteilung der Kosten bis zu 100 Prozent nach der Fläche oder fehlerhafte Abrechnung des Gesamtbrennstoffverbrauchs

Falsches Anreizsystem - Verbraucherschützer fordern Qualitätsstandards für
Die Schieflage entsteht offenbar dadurch, dass ein Vermieter, der als Auftraggeber fungiert, keinen wirtschaftlichen Anreiz verspürt, die Ablesekosten in Grenzen zu halten. Die Verbraucherschützer des Marktwächters Energie fordern unter anderem, dass die Bundesregierung zusammen mit den Mieter- und Vermieterorganisationen Qualitätsstandards für die Erstellung von Abrechnungen vorlegen. Svenja Gesemann schlägt vor: „Ein Lösungsansatz wäre, dass die Messdienstunternehmen zukünftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, Hauseigentümer auf offensichtliche Fehler hinzuweisen.“

© IWR, 2018


21.08.2018

 



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