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Bundesrat fordert mehr KWK-Ausschreibung

Münster – Mitte Oktober hat das Bundeskabinett erneut Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beschlossen. Nun hat der Bundesrat zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen und fordert einige Anpassungen, insbesondere beim Ausschreibungsvolumen.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die KWK-Förderung zukünftig für Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt (MW) ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 100 MW im Jahr 2017 und jährlich 200 MW in den Jahren 2018 bis 2021. Das ist dem Bundesrat zu wenig.

Bundesrat fordert Verdoppelung der Ausschreibungs-Menge

Der Bundesrat fordert nun weitreichende Nachbesserungen an dem Gesetzesentwurf. In einer 32-seitigen Stellungnahme schlägt die Länderkammer unter anderem vor, das Ausschreibungsvolumen zu verdoppeln. So soll die Ausschreibungsmenge auf 200 MW für 2017 und jährlich 400 MW für 2018 bis 2021 steigen. Nach Zahlen des für die KWK-Förderungsbescheide zuständigen Bundesamtens für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beträgt der durchschnittliche Leistungszubau von 2009 bis 2015 jährlich 350 MW. Die bisherige Ausbaudynamik muss eher verstärkt, nicht gebremst werden, fordert der Bundesrat. Auch sollen Anlagen erst ab einer elektrischen Leistung von 2 MW an den Ausschreibungen teilnehmen müssen, nicht wie bislang vorgesehen ab 1 MW. So wollen bürokratische Zusatzhürden vermieden werden.

Viele Detailfragen ungeklärt

Nach einer schnellen Einigung sieht es beim Thema Kraft-Wärme-Kopplung nicht aus. „Das Gesetz bleibt in der vorliegenden Fassung weit hinter dem Notwendigen zurück“, resümiert Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund. Da insbesondere viele Detailfragen noch unbeantwortet blieben oder erst später durch Verordnungen geklärt werden sollen, sieht die Ministerin die Schuld für die Verzögerungen bei der Bundesregierung.

© IWR, 2016

09.11.2016

 



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