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Ventilatoren-Austausch erhöht Energieeffizienz

Bietigheim-Bissingen - In vielen Betriebsgebäuden sind veraltete und ineffiziente Ventilatoren im Einsatz. Diese verbrauchen viel mehr Energie als notwendig. Das soll sich nun durch eine neue Kampagne ändern.

Die vom Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) initiierte und vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) unterstützte Kampagne „Ventilatortausch macht´s effizient“ soll die Gebäudebetreiber zum Ventilatortausch bei den raumlufttechnischen Anlagen anregen. Ein Unterfangen mit erheblichem Einsparpotenzial.

Knapp 13 Mio. Tonnen CO2-Emissionen können eingespart werden

Unter BMWi-Schirmherrschaft starten führende Ventilatorenhersteller die neue Informationskampagne „Ventilatortausch macht´s effizient“. Ziel ist es, Betreiber von Nichtwohngebäuden über die hohen Einsparpotentiale, kurzen Amortisationszeiten und die attraktiven öffentlichen Förderprogramme zu informieren. Ziel ist es, alte durch neue Ventialtoren auszutauschen. Durch die Kampagne soll die Energieeffizienz in Klima- und Lüftungsanlagen optimiert werden, da gerade hier ein enormes Einsparpotenzial von 12,9 Millionen Tonnen CO2 liege. Dies haben energetische Inspektionen gezeigt, so der FGK.

Hohe Betriebskosten sorgen für kurze Amortisationszeit bei Ventilatortausch

Best-Practice-Beispiele aus unterschiedlichen Typen von Nichtwohngebäuden – vom Büro- und Verwaltungsgebäude über die Brauerei bis hin zum Bahnhof werden im Rahmen der Kampagne aufgezeigt. Die Beispiele sollen demonstrieren, dass sich durch den Austausch bis zu 50 Prozent Energie und CO2 einsparen lassen. Sie belegen auch, dass die Amortisationszeit bei einem Ventilatortausch häufig bei unter zwei Jahren liegt. Denn während der Anteil eines Ventilators an den Investitionskosten einer raumlufttechnischen Anlage maximal drei Prozent beträgt, macht sein Anteil an den Betriebskosten bis zu 70 Prozent aus. Verstärkt wird der kurze Amortisationszeitraum zudem durch öffentliche Förderprogramme, etwa von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

© IWR, 2017

13.01.2017

 



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