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Verbände zur KWK-Einigung zwischen BMWi und EU

Münster – Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ausgehandelte Grundsatzeinigung zur EEG-Eigenversorgung stößt bei den Energieverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Kritik gibt es an Details.

Wirtschaftsminister Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager haben sich in Berlin zu verschiedenen wettbewerbspolitischen und –rechtlichen Themen ausgetauscht. Dabei ging es auch um die Frage der EEG-Eigenversorgung von KWK-Anlagen. Ziel des BMWi war eine Klärung des seit Ende 2017 offenen Sachverhaltes, um für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit zu erhalten.

VIK kritisiert rückwirkende Verschlechterung der Rahmenbedingungen
Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die zwischen Altmaier und Vestager gefundene Grundsatzeinigung für KWK-Neuanlagen, befürchtet aber negative Auswirkungen für den Industriestandort Deutschland: Es sei gut, dass Bundesminister Altmaier dieses seit Anfang des Jahres schwebende Thema der EEG-Eigenversorgung entschlossen einer Lösung zuführe. Allerdings sendeten die Details der gefundenen Einigung eher ein Signal der Unsicherheit an Investoren, als positive neue Anreize, da sich die Rahmenbedingungen mit der Neuregelung für die seit 2014 getätigten Investitionen im Bereich der KWK rückwirkend verschlechterten, so Barbara Minderjahn, Hauptgeschäftsführerin des VIK. „Das Gegenteil wäre notwendig, damit Investitionen in hocheffiziente, klimafreundliche KWK-Anlagen nicht ausgebremst werden. Darüber hinaus ist der rückwirkende Eingriff in Investitionsbedingungen ein Signal, das weit über die KWK hinausgeht und Investoren für den Standort Deutschland verunsichert“, so Minderjahn weiter.

BDEW stellt Differenzierungsansatz in Frage
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßt die KWK-Einigung, hinterfragt aber hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage, ob die reine Differenzierung nach Anlagengröße und Vollbenutzungsstunden den unterschiedlichen Projekten mit Eigenversorgung gerecht werde. „Viele solcher KWK-Anlagen versorgen beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und kommunale Einrichtungen mit Strom und Wärme. Dieser Fakt blieb unberücksichtigt“, so Kapferer.

Über die Frage der EEG-Umlageermäßigung hinaus fordert der BDEW die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von KWK-Anlagen insgesamt zu verbessern und das KWK-Gesetzt angesichts der langen Planungszeiträume für größere Anlagen bis 2030 zu verlängern. Da das Ergebnis der ersten KWK-Ausschreibungsrunde im Dezember 2017 gezeigt habe, dass das Auktionsvolumen deutlich angehoben werden müsse, hält Kapferer eine Ausschreibungsmenge von mindestens 300 Megawatt pro Jahr für notwendig.

VDMA Power Systems: Hängepartien künftig vermeiden
Aus Sicht des Fachverbandes VDMA Power Systems sind die ersten Eckpunkte der Einigung positiv. Der VDMA begrüßt vor allem die rückwirkende Regelung zum 1. Januar 2018 und mahnt nun eine schnelle finale Genehmigung der Einigung durch die EU-Kommission und gesetzliche Umsetzung an. „Wichtig ist, dass es zukünftig nicht noch einmal zu einer solchen Hängepartie kommt. Um Investitionssicherheit für die Industrie zu gewährleisten, benötigen wir eine saubere Gesetzgebung anstelle von Schnellschüssen“, so Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.


© IWR, 2018


11.05.2018

 



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