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Bundesrat winkt Energiesammelgesetz durch

Berlin - Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz am 14. Dezember 2018 abschließend gebilligt. Die Länderkammer ist bei diesem Bundesgesetz nicht zustimmungspflichtig.

Das Energiesammelgesetz kann nun unverändert dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und wie erwartet zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.

Gestaffelte Sonderausschreibungen
In den nächsten drei Jahren werden Sonderausschreibungen über zusätzlich 4 Gigawatt (4000 MW) Leistung auf den Weg gebracht. Im Jahr 2019 wird mit 1 GW gestartet, 2020 werden 1,4 GW und 2021 insgesamt 1,6 GW Leistung zusätzlich ausgeschrieben. Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet. Flankierend sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor. Darin sollen künftig innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden. Darüber hinaus will der Bundestag die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren.

Sonder-Vergütungskürzung für größere Solar- und KWK-Anlagen
Für die PV-Direktvermarktung reduzieren sich die Vergütungssätze von Januar 2019 (10,36 ct/kWh) bis auf 8,9 ct/kWh im April 2019. Wegen der Kopplung der Werte an die feste Einspeisevergütung sinken auch die Vergütungssätze für PV-Dachanlagen zwischen 40 und 100 kW.

Kein nächtliches Dauerblinken von Windkraftanlagen
Das Gesetz ändert zudem die Vorgaben für die nächtliche Beleuchtung von Windenergieanlagen. Sie müssen nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur noch, wenn ein Flugzeug sich tatsächlich nähert. Technische Lösungen dazu sind bereits entwickelt und im Einsatz.


© IWR, 2018


14.12.2018

 



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