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Mieter dürfen Steckdosen-Solargeräte jetzt selbst anmelden

Hamburg / Berlin - Steckdosen-Solargeräte sind einfach zu installieren und können auch von Mietern und Wohnungseigentümern, die außer einem Balkon oder einer Terrasse keine eigenen Flächen haben, für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Ein Haken war bislang die aufwändige Anmeldung. Das ändert sich nun.

Die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten war in Deutschland bislang nur über einen Elektroinstallateur möglich. Mit Inkrafttreten der neuen VDE-Norm AR-N 4105 ändert sich das nun. Anlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt können künftig vom Betreiber der Anlage selbst angemeldet werden.

Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten deutlich vereinfacht
Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft getreten ist. Darauf weisen der Ökostromanbieter Greenpeace Energy und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) hin.

Mit dem Inkrafttreten der neuen VDE-AR-N 4105 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren, so die DGS. Verschiedene Netzbetreiber haben dies bereits in eigene Meldeformulare übersetzt. Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular entwickelt.

Mit der novellierten VDE-Norm 4105 werden auch in Deutschland EU-Vorgaben umgesetzt, die in Portugal, Österreich, Luxemburg und der Schweiz längst gängige Praxis sind. Europaweit sind geschätzt mindestens 200.000 solcher Solarmodule bislang problemlos im Einsatz, in Deutschland soll deren Zahl bei 40.000 liegen.

Verabschiedet wurde die neue Norm im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Normen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen erarbeitet.

DGS Arbeitsgruppe entwickelt Sicherheitsstandard für Haushaltsstromkreise
Eine Steckdosen-Solaranlage besteht aus ein bis zwei Photovoltaik-Module inklusive Wechselrichter, die über einem sog. Schukostecker direkt an das häusliche Stromnetz angeschlossen werden können. Damit ist theoretisch jeder Haushalt in der Lage, ca. 10 Prozent seines Stroms für 7 bis 8 Cent / kWh selbst produzieren. Der Stromzähler läuft dann einfach langsamer. Steckdosen-Solargeräte stellen für Mieter, Wohnungseigentümer oder die Pächter von Kleingartenanlagen, die außer ihrem Balkon keine eigenen Flächen haben, oft die einzige Möglichkeit dar, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Doch die Einspeisung über den Schukostecker ist bisher nicht genormt, so dass Netzbetreiber für den Anschluss der Anlagen bislang oft eine Anmeldung durch einen Elektroinstallateur verlangten. Die DGS-Arbeitsgruppe PVplug hat auf der Basis umfangreicher Sicherheitsanalysen und unterstützt von weiteren Experten und Institutionen einen Standard erarbeitet, der den sicheren Betrieb von Wechselstrom-Solarmodulen in normalen Haushaltsstromkreisen ermöglicht. 2018 erhielt PVplug für ihre Arbeit den Georg-Salvamoser-Preis.


© IWR, 2019


29.04.2019

 



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