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Kabinett beschließt Rahmen für Strukturförderung der Kohleregionen

Berlin - Das Bundeskabinett hat heute (22.05.2019) die vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Vorschläge der Kohle-Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beschlossen.

Die vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte für die Strukturförderung sehen neben der finanziellen Unterstützung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen auch Hilfen für besonders stark betroffene Steinkohlestandorte vor.

Monitoring des Strukturwandels durch Koordinierungsgremium
Die Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen bis 2038 sehen vor, dass der Bund bis spätestens 2038 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro (Mrd. Euro) für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten.

Die Eckpunkte sehen die Vorbereitung eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen mit zahlreichen strukturwirksamen Maßnahmen vor. Im Kern des Gesetzes werden Finanzhilfen des Bundes an die Länder für bedeutende regionale Investitionen mit einem Gesamtwert von bis zu 14 Mrd. Euro sein. Darüber hinaus wird der Bund bis zu 26 Mrd. Euro für konkrete eigene Projekte in den Kohleregionen aufwenden, um die Attraktivität der Standorte für die Bevölkerung und Wirtschaft zu steigern. Der Bund will seinen Anteil am Gesamtpaket v.a. in die regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur sowie die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und von Bundesbehörden investieren. Besonders herausragende Projekte, wie der Ausbau mehrerer Eisenbahnstrecken oder der Aufbau von Fraunhofer- und DLR-Instituten in den Regionen, sind bereits jetzt in den Eckpunkten genannt.

Ein hochrangiges Bund-Länder-Koordinierungsgremium soll sicherstellen, dass die Maßnahmen über die kommenden zwei Jahrzehnte optimiert und an neue Entwicklungen angepasst werden. Um den Strukturwandel schnell beginnen zu können, sehen die Eckpunkte vor, dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Der Bund stellt hierfür bis zu 240 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung.

VKU: Nachbesserungsbedarf bei Steinkohle und Begleitung des Strukturwandels
„Mit dem Beschluss der Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Kohlekompromisses gemacht. Es ist richtig, dass zunächst für die betroffenen Menschen in den Kohleregionen Stabilität geschaffen und Beschäftigungsperspektiven aufgezeigt werden“, begrüßt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche die vom BMWi verabschiedeten Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen.

Kritisch sieht der VKU, dass das Eckpunktepapier bei den finanziellen Zusicherungen für den Strukturwandel an den Standorten der Steinkohlekraftwerke zu vage bleibt. Ebenso fehlt aus VKU-Sicht die Einrichtung einer Trägerinstitution zur Begleitung des Strukturwandels, wie sie die Kohle-Kommission in ihrem Abschlussbericht empfohlen hat. Mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut, könne eine solche Institution einen effektiven Mitteleinsatz gewährleisten und den Strukturwandel über Jahrzehnte verlässlich begleiten.

Positiv wertet der VKU auch, dass die Gewährleistung der Versorgungssicherheit aufgegriffen wird. Es sei gut, dass die Eckpunkte hierzu erste Vorschläge wie die Weiterentwicklung und Verlängerung der KWK-Förderung bis 2030 enthalten. Das KWKG ist ein zentrales Instrument für die Erreichung der Klimaziele und für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Auch dass die Bundesregierung eine Analyse der Versorgungssicherheit für 2023 einleiten will, zeigte, dass das Thema Versorgungssicherheit in der Energiepolitik der Bundesregierung endlich wieder angemessen berücksichtigt werde.

© IWR, 2019


22.05.2019

 



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