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Bundesrat stimmt Verordnung für E-Ladesäulen zu - Kritik vom BDEW und VKU

Berlin - Der Bundesrat hat beim Thema Elektromobilität dem Regierungsvorschlag zur geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt. Kritik an der Entscheidung gibt es u.a. vom Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) und vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

An Ladesäulen muss es für die Nutzer von Elektroautos künftig möglich sein, mittels EC-Karte oder Kreditkarte zu zahlen. Der Bundesrat hat dem Vorschlag der Bundesregierung für die Änderung der sog. Ladesäulenverordnung jetzt zugestimmt. Ab Juli 2023 wird es damit verpflichtend, neue Ladesäulen mit entsprechenden Kartenlesegeräten auszustatten. Ladesäulen im Bestand müssen nicht umgerüstet werden. Während die geplante Änderung von einem Bündnis von Verbänden aus der Kreditwirtschaft, kommunalen Spitzenverbänden und ADAC im Vorfeld begrüßt wurden, haben sich u.a. der BDEW und VKU gegen den verpflichtenden Einbau von Kartenlesegeräten ausgesprochen.

Pflicht für Datenschnittstelle und einheitliches System für Kartenzahlung kommt
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (17.09.2021) dem Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung der Ladesäulenverordnung ohne Änderung zugestimmt. Mit der neuen Verordnung will die Bundesregierung vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen.

Künftig werden neu errichtete Ladepunkte über eine Schnittstelle verfügen, über die Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit soll es für Kundinnen und Kunden leichter werden, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern.

Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunktes an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen. Damit muss der Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation möglich sein.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.

BDEW und VKU kritisieren Bremswirkung für Ausbau des Ladesäulennetzes
Der BDEW kritisiert die Entscheidung des Bundesrates. Ziel und zentraler Leitgedanke müsse es sein, die Elektromobilität in den nächsten Jahren voranzubringen. Eine Verpflichtung zum Einbau von Kartenlesegeräten in allen Ladesäulen sei hierfür kontraproduktiv. „Klar ist, die Kosten für den Einbau und den Betrieb der veralteten Technologie werden auf den Ladepreis umgelegt und verteuern so den Ladestrom. Das kann nicht im Sinne der Verbraucher sein. Flexible und kostengünstige Lösungen sind nur digital möglich. Darüber hinaus wird das Ausbautempo ausgebremst, da die Geräte nicht ausreichend verfügbar sind“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Zudem stimme eine solche Verpflichtung nicht mit dem aktuell in Brüssel diskutierten Entwurf für europaweite Vorgaben für Ladeinfrastruktur überein. Die sauberste Lösung wäre es daher, die europäische Diskussion abzuwarten, bevor man hier in Deutschland nationale Sonderwege festschreibt, deren Haltbarkeit absehbar begrenzt sein wird, so Andreae.

Auch VKU-Chef Ingbert Liebing kritisiert die Entscheidung des Bundesrates. Der Ausbau der Elektromobilität brauche einen Turbo. Mit seiner heutigen Beschlussfassung zur Ladesäulenverordnung treten der Bundesrat und die Bundesregierung leider auf die Bremse. „In der Regel ist die Ladesäule noch ein Zuschussgeschäft. Kommunale Unternehmen, die die Hälfte der öffentlichen Ladeinfrastruktur betreiben, sind bereits in Vorleistung gegangen. Neue teure Auflagen führen nur dazu, dass mit den verfügbaren Mitteln weniger Ladesäulen gebaut werden“, bemängelt Liebing.

© IWR, 2021


17.09.2021

 



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