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52 GW PV-Deckel gestrichen - Debatte um pauschale Wind-Abstände beendet

Berlin - Darauf haben die Solar- und Windenergiebranche lange gewartet. Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung (18.06.2002) das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inklusive der Regelungen zu Windenergieabständen sowie zur Aufhebung des PV-Ausbaudeckels beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz geben.

Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend (18.06.2020) das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Daran angedockt sind auch der Wegfall der pauschalen Abstandsregelung für Windenergieanlagen an und die Streichung des 52 GW PV-Deckels. Branchenvertreter reagieren erleichtert und appellieren bei der Windenergienutzung an die Verantwortung der Länder.

Bundesländer bei der Windenergie gefordert
Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebrachte Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Das GEG bildet ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem GEE auf der einen Seite, zu einer deutlichen Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks zu kommen und zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien zu setzen.

Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz wurden vom Bundestag auch die von der Branche lang erwartete Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des 52 GW Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen. Für die Windenergienutzung an Land wurde die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch angepasst. Stattdessen ist nun im Baugesetzbuch eine Länderöffnung vorgesehen, die es den Bundesländern ermöglichen soll, pauschale Abstände von bis zu 1.000 Metern zu regeln. Bei der Photovoltaik wird das EEG so angepasst, dass der 52 GW PV-Deckel entfällt.

Bevor die Änderungen in Kraft treten, muss der Bundesrat in seiner Sitzung am 03. Juli noch zustimmen.

Stimmen zum GEG sowie den Solar- und Windenergieregelungen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das GEG. Es enthalte Regelungen, die kommunalen Unternehmen neue Möglichkeiten bei der Wärmewende einräumen. So werde im Gesetz erstmalig die Grundlage geschaffen, um Anforderungen an eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen zu erfüllen. „Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden“, so VKU Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Gut sei auch, dass das Gesetz im Gegensatz zu früheren, für den erforderlichen Ausbau der Wärmenetze problematischen Entwürfen, eine vernünftige Regelung zu den Primärenergiefaktoren enthalte. Richtig sei auch die Einführung einer anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung. „Nur wer über den energetischen Zustand seines Hauses Bescheid weiß, kann eine sachgerechte Entscheidung über die unterschiedlichen Sanierungsansätze treffen“, so Liebing weiter. Positiv wertet Liebing auch, dass die lange strittigen Fragen des Ausbaus Erneuerbarer Energien endlich gelöst wurden. Gerade für die zuletzt in den Gesetzentwurf aufgenommene Aufhebung des 52-GW-PV-Deckels sei es allerhöchste Eisenbahn gewesen. Mit dem Bundestagsbeschluss werde auch die Debatte um bundesweite pauschale Abstandsregelungen für die Windenergie beendet. „Jetzt kommt es zum einen darauf an, dass die Länder mit der Regelung verantwortungsvoll umgehen und dass wir den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig voranbringen“, so Liebing zur weiteren Entwicklung.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Bundestagsbeschluss. Als besonders erfreulich wertet der BDEW, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich verbessert wurde. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhalte das Gesetz praxisgerechte Regelungen. „Eine Chance wurde jedoch vertan, indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt wurde. Der BDEW hatte hierfür eine umfangreichere Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen, die erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorsah“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Streichung des 52 GW PV-Deckels sei schon lange überfällig gewesen. Bei der Windenergie an Land fordert der BDEW die Landesregierungen auf, den Windkraftausbau aktiv zu unterstützen, indem sie auf flächenbegrenzende Regelungen mittels pauschaler Abstände verzichten.

Auch die Solar- und Speicherwirtschaft begrüßt die Beseitigung des 52 GW PV-Deckels und legt gleich einen 7 Punkte-Fahrplan zur weiteren Solarisierung der Energieversorgung vor. So seien die Klimaziele im Stromsektor erreichbar, eine Stromlücke vermeidbar und 50.000 neue Jobs möglich, so der Bundesverband Solarwirtschaft.


© IWR, 2020


19.06.2020

 



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