Effizienzbranche.de

Branchenportal für Energieeffizienz-Lösungen

Fotolia 37157865 1280 256

Koalition einigt sich beim Kohleausstieg

Berlin - Das Bundeskabinett hat gestern (30.06.2020) die Formulierungshilfe zum Kohleausstiegsgesetz für den Bereich Steinkohle beschlossen. Vorbehaltlich der noch erforderlichen Zustimmung der Regierungsfraktionen soll das Gesetz am kommenden Freitag in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Nachdem das Bundeskabinett in der vergangenen Woche in einer Formulierungshilfe für den Bundestag die milliardenschweren Entschädigungsverträge mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken gebilligt hat, hat es nach zähen Verhandlungen nun auch eine Einigung bei der Steinkohle erzielt. Damit können Kohleausstiegsgesetz und Hilfen für die Kohleregionen am Freitag (03.07.2020) vom Bundestag beschlossen werden. Bis spätestens 2038 soll das letzte Kraftwerk vom Netz. Den Strukturwandel in den deutschen Kohlegebieten im Rheinischen Revier und in den ostdeutschen Gebieten will der Bund mit bis zu 40 Milliarden Euro unterstützen.

Rahmenbedingungen für Ausstieg aus der Steinkohleverstromung angepasst
Sowohl die Entschädigungen bei Stilllegungen wie auch die Unterstützung für die Umrüstung von Steinkohlekraftwerken auf Erdgas sollen höher als geplant ausfallen. Der sog. Kohleersatzbonus für die Umrüstung auf Gas soll pauschal von 180 Euro pro Kilowatt (kW) auf 390 Euro angehoben werden. Dies gilt für Kraftwerke mit einem Alter von maximal 25 Jahren bei einer Umrüstung bis Ende 2023. Erfolgt die Gasumrüstung später, sinkt der Bonus jährlich um 25 Euro / kW. Anlagen mit einem Alter zwischen 25 und 35 Jahren erhalten bei einer Umrüstung bis Ende 2023 eine Pauschale von 225 Euro / kW. Bei einer späteren Umrüstung sinkt der Umrüstsatz jährlich um 15 Euro. Anlagen, die vor 1975 in Betrieb gegangen sind, erhalten keinen Kohleersatzbonus.

Für Steinkohlekraftwerke wurde die Stilllegung über Ausschreibungen nun bis 2027 verlängert. Die Höchstpreise für die Zieljahre 2024 bis 2026 werden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf vom 29. Januar erhöht. Zum Anreiz für frühzeitige Stilllegungen werden die jeweiligen Höchstpreise degressiv ausgestaltet. Wird der festgelegte Ausstiegspfad bis 2024 dennoch nicht erreicht, sollen Kraftwerke flankierend per Gesetz stillgelegt werden. Ebenso soll bei den Stilllegungen verfahren werden, die ab 2028 bis zum Abschlussdatum vorzunehmen sind, dann aber ohne eine finanzielle Entschädigung.

Zudem soll im Zuge des Kohleausstiegsgesetztes im EEG wird das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch für 2030 verankert werden.

BDEW: Politik habe sich vielen Vorschlägen der Energiebranche angenähert
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Formulierungshilfen zum Kohleausstiegsgesetz. Die Politik habe sich in der Tendenz vielen Vorschlägen der Energiebranche zum Ausstieg aus der Steinkohle-Verstromung und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) angenähert. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob die geplanten Regelungen ausreichen, um den notwendigen KWK-Ersatzneubau wirksam und in der gebotenen Geschwindigkeit voranzutreiben, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Bei den vorgesehenen Ausschreibungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gab es einige Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf. Der BDEW hatte eine Sonderregelung für jüngere Steinkohlekraftwerke gefordert, die nach 2010 ans Netz gegangen sind. Dem kommt die Politik nun entgegen, indem sie in den Folgejahren Umrüstprogramme und Entschädigungszahlungen prüft. Als positiv wertet Andreae auch, dass erstmals das Ziel von 65-Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 gesetzlich festgelegt wird. Die Festschreibung dieses Ziels war bereits im Koalitionsvertrag von 2018 vorgesehen und werde jetzt endlich umgesetzt.

BEE: Wenig ambitioniert, Potenzial Erneuerbarer Energien bleibt ungenutzt
Aus Sicht von Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), ist das geplante Kohleausstiegsgesetz nicht ambitioniert genug. Die COVID-19-Krise unterstreiche, dass das das Zeitalter der Kohleverstromung vorbei sei. Niemand könne ein Interesse daran haben, diese marktwirtschaftlich getriebene Entwicklung zu revidieren, fordert Peter zusätzliche dezentrale Kapazitäten, die die Sonnen- und Windenergie flankieren. „Mit der Umrüstung von bestehenden zentralen Kohlekraftwerken auf Erdgas kommt die Politik alleine den Kraftwerksbetreibern entgegen. Die Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung sollten dringend auch für kleine und vor allem dezentrale Anlagen, zum Beispiel für den flexiblen Biomasseeinsatz, verbessert werden“, so Peter weiter. Wichtig sei es jetzt, die Zusagen für Investitionsprogramme im Bereich Erneuerbare Energien und für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zielgenau und mit wirksamen Maßnahmen zu unterlegen.

© IWR, 2020


01.07.2020

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen