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Bundeskabinett beschließt LNG-Beschleunigungsgesetz

Berlin - Das Bundeskabinett hat gestern (10.05.2022) das LNG-Beschleunigungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll den Bau von Terminals für Flüssigerdgas (LNG) erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Im Zuge der Verringerung der Abhängigkeit von russischen Energieimporten setzt die Bundesregierung für eine Übergangszeit auf den Import von Flüssiggas. Die Anlagen sollen solen wasserstoff-ready gebaut werden. Mit dem Beschluss des LNG-Beschleunigungsgesetzes hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Unabhängigkeit von russischen Energieimporten unternommen. Der BDEW begrüßt den Gesetzentwurf, scharfe Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Weiterer Baustein zur Verringerung der Abhängigkeit von russischen Importen
Das Bundeskabinett hat gestern (10.05.2022) die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) beschlossen. Der Entwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet. In einem nächsten Schritt wird der Entwurf über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt.

Durch den Gesetzentwurf werden die Verfahren zur Zulassung der Errichtung und des Betriebs von festen und schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG-Terminals, Liquified Natural Gas), sogenannten FSRU (Floating Storage and Regasification Units) sowie des Baus der erforderlichen Anbindungsleitungen zum Gasversorgungsnetz beschleunigt.

Das LNG-Beschleunigungsgesetz ermöglicht es den Genehmigungsbehörden vorübergehend, auf Basis des EU-Rechts von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung abzusehen. Dies sei durch die derzeit bestehende Ausnahmesituation gerechtfertigt, so das BMWK.

Die UVP Richtlinie sieht in Artikel 2 Absatz 4 eine Ausnahmemöglichkeit für Sondersituationen vor, in denen die Versorgungssicherheit berührt ist. Diese Ausnahmetatbestände werden in dem Beschleunigungsgesetz herangezogen und ausbuchstabiert. Wichtig sei, dass die materiellen, d.h. inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nach dem Immissionsschutzrecht, insbesondere nach den europäischen Vorgaben zur Seveso III-Richtlinie und auch zum Wasserrecht nicht verändert werden. Eine umfassende materiell-rechtliche Prüfung durch die Behörden werde damit weiter gewährleistet, so das BMWK.

BDEW begrüßt LNG-Beschleunigungsgesetz
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts. „Für das Ziel, bis zum Jahr 2024 russische Gaslieferungen fast vollständig aus anderen Quellen decken zu können, sind eigene LNG-Terminals unverzichtbar“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. In einer Ausnahmesituation wie dieser, in der es um die Gasversorgungssicherheit in Deutschland geht, sei es gerechtfertigt, Genehmigungsprozesse und damit auch einzelne Prüfungsschritte zu beschleunigen.

Wichtig ist aus BDEW Sicht allerdings, dass auch die entsprechende Infrastruktur mitgedacht wird und Anpassungen erfolgen. Der schnelle Bau der Terminals müsse mit einem höheren Tempo beim Aus- und Umbau der Netze einhergehen, da die Netze aktuell nicht an allen Stellen eine verstärkte Gaseinspeisung aus dem Norden bewältigen könnten.

Der BDEW betont zudem, dass die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland langfristig nur über einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft gelingen könne. Kurz- bis mittelfristig werden aber auch noch Erdgas benötigt, um den Energiebedarf in Deutschland zu decken. Selbstverständlich müssten die Sorgen bezüglich des Klima- und Umweltschutzes ernstgenommen werden, so Andreae weiter.

DUH kritisiert Unvereinbarkeit mit gesetzlich verankerter Klimaneutralität bis Ende 2045
Deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie warnt vor den Auswirkungen des geplanten LNG-Beschleunigungsgesetzes, da laut der Entwurfsfassung nicht wie angekündigt zwei Terminals für Flüssigerdgas (LNG) im Eiltempo durchgesetzt werden sollen, sondern bis zu elf. Der Plan, die Anlagen bis Ende 2043 für den Import fossilen Gases zu genehmigen sei unvereinbar mit der gesetzlich verankerten Klimaneutralität 2045 und mit allen Verpflichtungen nach dem Pariser Klimaabkommen, so die DUH. Denn die Regasifizierungskapazitäten der Terminals würden mit mindestens 70 Milliarden Kubikmetern pro Jahr nicht bloß einen Teil des russischen Erdgases ersetzen - sie würden die russischen Lieferungen selbst in Friedenszeiten sogar noch erheblich übertreffen.

© IWR, 2022


11.05.2022

 



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