EU-Kommission will mit Net Zero Industry Act grüne Industrie ankurbeln
Ziel der EU-Kommission ist es, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Netto-Null-Technologien bis 2030 mindestens 40 Prozent des Bedarfs der EU erreicht. Entscheidend ist dabei aus Sicht der EU ein regulatorisches Umfeld, das einen schnellen Übergang zu sauberer Energie ermöglicht.
Aufbau einer von Importen unabhängigen grünen Industrie im Fokus
Die EU-Kommission hat gestern (16.03.2023) den Gesetzesvorschlag „Net Zero Industry Act“ vorgelegt, der geeignete Voraussetzungen für die Sektoren schaffen soll, die für das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 entscheidend sind. Zusammen mit einer Initiative zu kritischen Rohstoffen und der Reform des Strommarktdesigns sollen die Vorschläge zur Netto-Null-Industrie einen klaren Rahmen bieten, um die Abhängigkeit der EU von Importen zu verringern und die Widerstandsfähigkeit der europäischen grünen Industrie stärken.
Im Unterschied zu dem Ansatz in den USA, bei dem die Unternehmen im Rahmen des „Inflation Reduction Actes“ Steuergutschriften für die Ansiedlung erhalten, setzt die EU in ihrem “Green Deal Industrie Plan” auf günstige Investitionsbedingungen, unter anderem durch kürzere Genehmigungsfristen und straffere Verfahren sowie einen beschleunigten Zugang zu Finanzmitteln. Darüber hinaus will die Kommission einen leichteren Marktzugang ermöglichen, z.B. durch verpflichtende Kriterien für Nachhaltigkeit und Belastbarkeit von Netto-Null-Technologien bei öffentlichen Ausschreibungen. Auf der Agenda steht des Weiteren die Verbesserung der Qualifikation von Personal, beispielsweise durch die Einrichtung von Net-Zero-Industrieakademien.
Hauptinstrumente des Net Zero Industry Actes
Ziel des Net Zero Industry Acts der EU-Kommission ist es, regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, die es der Industrie ermöglichen, sich in der EU anzusiedeln. Hauptinstrumente dabei sind die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und das Setzen von Sektorzielen für den Aufbau von Produktionskapazitäten.
Eine weitere wichtige Komponente des Netto-Null-Industrie-Gesetzes ist der Status der “strategischen europäischen Klimaindustrieprojekte” (Net Zero Resilience Projects). Diese müssen Kriterien, wie zum Beispiel die Reduzierung von Abhängigkeiten von Drittländern für bestimmte Produkte oder das Setzen neuer Nachhaltigkeitsstandards, erfüllen. Im Fokus stehen dabei aktuell vor allem die Technologien, die das schnelle Hochfahren der CO2-freien Energieträger und CO2-freien Produktion ermöglichen. Die Kommission stuft derzeit die Solar- und Windenergie, Wärmepumpen, Technologien für grünen Wasserstoff sowie für den Netzausbau, Energie-Speichertechnologien (einschließlich Batterien), Biogas sowie Technologien zur Kohlenstoffabscheidung- und Speicherung als relevante Technologien ein.
In den Fokus rückt durch den Net Zero Industry Act auch die Speicherung von CO2. Künftig müssen die EU-Staaten auf ihrem Hoheitsgebiet Areale angeben, die für die Speicherung von Kohlenstoff in Frage kommen. Öl- und Gasfirmen, die über Lizenzen für Öl- oder Gasfeldern verfügen, sollen nach den Plänen der Kommission dazu verpflichtet werden, entsprechende Kapazitäten zur Speicherung von CO2 bereitzustellen und die Kohlenstoffspeicherung anzubieten.
Beschleunigung und Straffung von Genehmigungen – künftig maximal 18 Monate
Für ausgewiesene “strategische europäische Klimaindustrieprojekte” soll das Genehmigungsverfahren künftig nicht länger als 9 Monate dauern, wenn es sich um Fabriken handelt, die eine jährliche Produktionsleistung von bis zu 1 GW haben, und 12 Monate für diejenigen, die eine Produktionsleistung über 1 GW pro Jahr aufweisen. Wird innerhalb dieser Fristen keine Entscheidung getroffen, gilt das Projekt als genehmigt, es sei denn, eine Umweltverträglichkeitsprüfung steht noch aus.
Für alle Netto-Null-Technologien, die nicht den Status eines strategischen europäischen Klimaindustrieprojektes haben, sollen die Genehmigungsverfahren innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein, wenn die Produktionsleistung bis zu 1 GW beträgt. Liegt die Produktionsleistung bei mehr als 1 GW, beläuft sich die Genehmigungszeit auf maximal 18 Monate.
In Ausnahmesituation können die Genehmigungsfristen um 1 bis 2 Monate verlängert werden. Für den Ausbau bereits bestehender Produktionsstätten sollen die Fristen jeweils halbiert werden.
USA fördern Unternehmen direkt mit Steuergutschriften
In den USA hat die Biden-Regierung im August 2022 mit dem „Inflation Reduction Act“ ein knapp 370 Mrd. US-Dollar schweres industriepolitisches Programm auf den Weg gebracht, das Unternehmen in den USA direkt fördert. Das hat den Vorteil, dass Unternehmen die industrielle Produktion in den USA ansiedeln und hochfahren. Jüngste Beispiele sind u.a. das US-Brennstoffzellen-Unternehmen Plug Power. Anfang 2023 ist die neue Fertigungsstätte zur automatisierten Herstellung von Brennstoffzellen in Betrieb gegangen. Ebenfalls auf der Grundlage des „Inflation Reduction Acts“ hat der koreanische Hanwha Solutions zugesagt, mehr als 2,5 Mrd. US-Dollar in den USA zu investieren. Die Tochter Hanwha Qcells plant den Bau einer Solarfabrik im US-Bundesstaat Georgia mit einer Jahresleistung von 3,3 GW (3.300 MW). Gleichzeitig soll auf dem Fabrikgelände ein Solarkraftwerk mit 2 GW Leistung entstehen.
© IWR, 2023
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