Bundeskabinett beschließt neues Klimapaket - Sektorziele werden aufgeweicht
Eine wesentliche Änderung des von der Bundesregierung jetzt beschlossenen Klimapaketes betrifft die bislang im Klimaschutzgesetz verankerten Sektorziele, die in der Novelle zugunsten von mehr Flexibilität aufgegeben werden. Damit sinkt der Druck für die Ministerien, kurzfristig Maßnahmen vorzulegen, die geeignet sind, Defizite bei der Emissionsminderung zu schließen. „Wir schließen die Klimaschutzlücke, die die Vorgängerregierung uns hinterlassen hat, um bis zu 80 Prozent. Das ist ein großer Fortschritt, auch wenn natürlich, noch einiges zu tun bleibt“, so Habeck.
Aufweichung der Sektorziele in Novelle des Klimaschutzgesetzes - Bundesregierung stimmt Maßnahmen ab
Bislang hat das Klimaschutzgesetz genaue Vorgaben gemacht, wie hoch die Emissionen in einzelnen Sektoren wie Industrie, Verkehr oder Gebäuden sein dürfen und wie hoch die Einsparungen sein müssen. Ein Verfehlen dieser Ziele hat zur Folge, dass die für die betroffenen Sektoren zuständigen Ministerien ein Sofortprogramm vorlegen mussten, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Mit der jetzt beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet sich die Bundesregierung von diesem Ansatz, evtl. vorzulegende Sofortprogramme würden damit künftig entfallen.
Stattdessen sieht das Klimaschutzgesetz künftig eine jährliche Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen vor, die über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden muss. Damit wird es möglich, zu viel ausgestoßene Mengen an Treibhausgasen in einem Sektor, z.B. Gebäude oder Verkehr, durch Einsparungen in einem anderen Sektor, z.B. Industrie, zu kompensieren. Kommt es zwei Jahre hintereinander zu einer Zielverfehlung, muss die Bundesregierung weitere Klimaschutzmaßnahmen vornehmen.
Aus Sicht von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck kann mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes künftig besser als bisher geprüft werden, ob Deutschland auf dem richtigen Transformationspfad ist. Die Bundesregierung entscheidet künftig, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen bis 2030 erreicht werden soll. Alle fu?r die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Klimaziele verfehlen, müssen zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen. Das stärke die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für den Klimaschutz und die nötigen politischen Aushandlungsprozesse, so Habeck.
Klimaziele 2030 rücken mit Klimaschutzprogramm 2030 näher
Mit den bereits ergriffenen und im Klimaschutzprogramm vereinbarten Maßnahmen rückt die Bundesregierung nach Einschätzung des BMWK dem Klimaziel 2030 „Emissionsminderung um 65 Prozent gegenu?ber 1990“ deutlich näher. Ein erheblicher Teil der notwendigen Maßnahmen sei von der Bundesregierung bereits in den vergangenen anderthalb Jahren beschlossen worden. Dazu gehören das Energiesofortmaßnahmenpaket aus der EEG-Novelle, dem Wind-an-Land-Gesetz, dem Windenergie-auf-See-Gesetz, der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und das Bundesnaturschutzgesetz. Diese haben den Ausbau der erneuerbaren Energien spu?rbar beschleunigt, so das Ministerium.
Zudem hat die Bundesregierung die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und eine Reform der Bundesförderung fu?r effiziente Gebäude auf den Weg gebracht und damit die Wärmewende (Heizen ohne fossile Energieträger) angeschoben. In den kommenden Jahren steht darüber hinaus der Ausbau eines Wasserstoffnetzes auf der Tagesordnung sowie ein umfangreicher Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze fu?r die Stromversorgung. Weitere Maßnahmen sind z.B. die Erarbeitung einer Carbon-Management-Strategie für die Industrie oder das Deutschland-Ticket für den ÖPNV.
Straßenverkehrsgesetz: Stellenwert von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz steigt
Ein weiterer wichtiger Teil des Klimaschutzpakets ist die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden erhalten damit die Möglichkeit, vor Ort in Städten und Gemeinden passgenau und rechtssicher Verkehrsmaßnahmen zu ergreifen, um den Fuß-, Rad- und Bahnverkehr zu fördern, die Lebensqualität in Wohngebieten oder die Verkehrssicherheit, zum Beispiel im Umfeld von Schulen und Spielplätzen, zu erhöhen. In der jetzt verabschiedeten Änderung des StVG, werden dazu die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Verordnungen um die Zwecke des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung ergänzt. Das bisherige Prinzip, dass alleine die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ der Maßstab fu?r die Anordnungen der Verkehrsbehörden sind, wird damit erweitert und so eine wesentliche Änderung des bestehenden Rechts erreicht.
© IWR, 2023
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