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EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe: Grünes Licht für Northvolt-Batteriefabrik in Schleswig-Holstein

Brüssel, Belgien - Die EU Kommission hat eine umfassende deutsche Beihilfemaßnahme zur Unterstützung von Northvolt beim Bau einer Batteriefabrik in Schleswig-Holstein genehmigt. Ohne die Unterstützung hätte der schwedische Batteriehersteller die Fabrik in den USA errichtet.

Ziel der Europäischen Kommission ist es, den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan für den Europäischen Grünen Deal zu fördern. Die Kommission hat daher eine deutsche Beihilfe von über 900 Mio. Euro zur Unterstützung von Northvolt beim Bau eines Werks für Elektrofahrzeugbatterien im schleswig-holsteinischen Heide genehmigt.

Kapazität der Batteriefabrik reicht für 800.000 bis 1 Mio. Fahrzeuge jährlich
Deutschland hat bei der Kommission eine mit 902 Mio. Euro ausgestattete Maßnahme angemeldet, mit der Northvolt beim Bau einer Batteriefabrik in der Stadt Heide unterstützt werden soll. Die Beihilfe wurde auf der Grundlage des „Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels“ genehmigt. Über dieses Programm sollen Maßnahmen in Bereichen gefördert werden, die in der EU für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

Die Batteriefertigung wird über eine Jahreskapazität von 60 GWh verfügen, was nach Angaben der Kommission je nach Batteriegröße für 800.000 bis 1 Million Elektrofahrzeuge pro Jahr ausreichen dürfte. Geplant ist die Aufnahme der Produktion im Jahr 2026, die volle Produktionskapazität soll 2029 erreicht werden.

Die Beihilfe wird in einen Direktzuschusses von 700 Mio. Euro und eine Garantie von 202 Mio. Euro gesplittet. Ohne die Beihilfe würde Northvolt das Werk in den USA errichten, da dem Unternehmen dort auf der Grundlage des Inflation Reduction Act Unterstützung angeboten wurde, so die EU-Kommission.

„Diese Maßnahme im Umfang von 902 Mio. Euro ist die erste Einzelbeihilfe, die genehmigt wurde, um zu verhindern, dass eine Investition in ein Land außerhalb Europas verlagert wird. Die Genehmigung stützt sich auf eine entsprechende neue Bestimmung, die im März 2023 mit dem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eingeführt wurde“, so die für Wettbewerbspolitik Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Die Maßnahme ermöglicht es Deutschland, den Bau des Werks von Northvolt zur Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Damit werde unter Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ein wichtiger Beitrag zu den ehrgeizigen Klimazielen Europas geleistet, so Vestager weiter.

Kommission: Investitionsvorhaben, das für klimaneutrale Wirtschaft strategische Bedeutung hat
Die Kommission hat im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt, dass die Maßnahme mit der Herstellung von Batterien ein Investitionsvorhaben betrifft, das für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung ist. Das Vorhaben wird in der schleswig-holsteinischen Stadt Heide durchgeführt, die nach der deutschen Fördergebietskarte in einem benachteiligten Gebiet liegt. Da das Werk ohne die Beihilfe außerhalb des EWR errichtet worden wäre, hat die Beihilfe einen Anreizeffekt, so die Kommission.

Zudem hat sich Northvolt als Beihilfeempfänger das Ziel gesetzt, die umweltfreundlichste Batterie der Welt zu bauen, die von der Produktion bis zum Recycling am Ende ihrer Lebensdauer deutlich weniger CO2-Emissionen verursacht als Batterien anderer Unternehmen. Die Verringerung des CO2-Fußabdrucks wird insbesondere durch die ausschließlich Nutzung nichtfossiler Energie bei der Produktion und einen kreislauforientierten Produktionsprozess erreicht, der das Recycling von Materialien für die Batteriezellen einschließt.

Des Weiteren ist die Kommission zu der Einschätzung gekommen, dass die Beihilfe begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Insbesondere ist sie erforderlich und geeignet, um die Errichtung der Batteriefabrik zu gewährleisten, und wird nicht zu Überkapazitäten auf dem Markt führen.

Die Beihilfe ist aus Sicht der Kommission angemessen und auf das zur Mobilisierung der Investition in Europa erforderliche Minimum beschränkt, da sie nicht dazu führt, dass die Investition in Deutschland rentabler ist als in den USA. Außerdem wird die Beihilfe nicht höher sein als die Subvention, die Northvolt nachweislich für die entsprechende Investition in den USA hätte erhalten können. Die Beihilfe soll spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden.


© IWR, 2024


08.01.2024

 



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