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5.500 MW bezuschlagt: BNetzA veröffentlicht Ergebnisse der aktuellen Offshore-Wind-Ausschreibung für voruntersuchte Flächen

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2024 bekannt gegeben. Die Zuschläge für die Flächen mit einer Gesamtkapazität von über 5.000 MW gehen an drei Unternehmen, eingereicht wurden fünf Gebote.

Ausgeschrieben waren in der aktuellen Offshore-Wind Ausschreibung drei vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Bezug auf die Parameter Meeresumwelt, Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse voruntersuchte Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 5.500 MW. Der Industrieverband VDMA Power Systems wertet das Ausschreibungsergebnis grundsätzlich positiv, sieht aber erheblichen Bedarf für Korrekturen am Verfahren.

Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien
Für die drei von der Bundesnetzagentur ausgeschriebenen Flächen wurde, wie bereits 2023, in der aktuellen Ausschreibung ein Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Dabei wurden neben der Bereitschaft, für die jeweilige Fläche eine Geldzahlung in Euro zu leisten, auch Kriterien wie die Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und der Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien mit einbezogen.

Die Inbetriebnahme der Windparks auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3 ist für die Jahre 2029 (N-9.3), 2030 (N-9.1) und 2031 (N-9.2) vorgesehen. Im Unterschied zu den im Jahr 2023 ausgeschriebenen vier voruntersuchten Flächen mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW existieren für die diesjährigen Ausschreibungsflächen keine Eintrittsrechte.

Insgesamt wurde für die drei Flächen fünf Gebote eingereicht, eines für die Fläche N-9.1 und jeweils zwei für die Flächen N-9.2 und N-9.3. Die Zuschläge für die Flächen N-9.1 und N-9.2 erhielten die Offshore Wind Four GmbH und die Offshore Wind Two GmbH. Auf der Fläche N-9.3 ging der Zuschlag an die Waterekke Energy GmbH.

Der Gesamterlös der Ausschreibung wird bei dieser Auktion nicht veröffentlicht, da laut BNetzA andernfalls auf die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter zurückgerechnet werden kann. Die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter sind gesetzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieterinnen Anspruch auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.

Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz
Die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleinen Anteil in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit den jeweiligen Fertigstellungsterminen der Windparks.

VDMA Power Systems: Projektrealisierung sichern - WindSee-Gesetz umgehend korrigieren
Der die Interessen der Hersteller und Zulieferer von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen im In- und Ausland vertretende Verband VDMA Power Systems begrüßt das hohe Ausschreibungsvolumen, das bezuschlagt werden konnte, hält aber trotzdem eine grundsätzliche Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns für erforderlich.

„Es ist gut, dass in Deutschland mit 5,5 GW auch im internationalen Vergleich erneut sehr signifikante Volumina für Windenergie auf See auf den Weg gebracht werden. Zuschläge müssen jedoch zu realisierten Projekten werden, ansonsten scheitert das Erreichen der politisch gesetzten Ausbauziele“, so der Geschäftsführer von VDMA Power Systems Dr. Dennis Rendschmidt,

Mit Blick auf die von der Wachstumsinitiative der Bundesregierung angekündigte Evaluierung des Ausschreibungsdesigns für Windenergie fordert Rendschmidt, Gebotszahlungen umgehend zu deckeln, um so den hohen Druck auf die Lieferkette und künftige Strompreise endlich einzudämmen. Nicht-preisliche Kriterien sollten so nachgebessert werden, dass sie Gebote unterscheidbar machen, ohne die Lieferketten zu belasten.

Des Weiteren fordert Rendschmidt, dass für ein sicheres Energiesystem Cybersicherheitsanforderungen verbindlich gelten müssen und Infrastruktur, Häfen und Netze gestärkt werden, auch durch politische Flankierung.

„Aus unserer Sicht bedarf es schnellstmöglicher grundlegender Korrekturen. Der Änderungsbedarf ist bekannt, ein langer politischer Meinungsbildungsprozess ist obsolet“, so Rendschmidt abschließend.

© IWR, 2024


12.08.2024

 



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