Effizienzbranche.de

Branchenportal für Energieeffizienz-Lösungen

Fotolia 37157865 1280 256

Bausektor: Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude vor dem Neustart

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / Fotolia

Berlin - Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder. Ab dem 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden.

Die Förderung ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein reduziertes Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung. „Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen“, so Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen.

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können.

In einem zweiten Schritt wird - im Fall der Ausschöpfung des Budgets im Jahr 2022 - die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen.

© IWR, 2024

05.04.2022