Branchen-Appell: EEG-Novelle muss zum Solarbeschleunigungsgesetz werden

Die Unterzeichner warnen vor einem Markteinbruch bei Solardächern und der Stilllegung von tausenden Solarstromanlagen zum nächsten Jahr. Die Unternehmer reagierten „bestürzt“ auf den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf, da dieser den Ausbau von Solardächern durch „zahlreiche neue Marktbarrieren“ bremse anstatt im klimapolitisch erforderlichen Umfang zu beschleunigen. Damit drohen eine Verfehlung der Klimaziele und eine „Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Atom- und Kohleausstieg“.
Die Unternehmer folgten einem Aufruf des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) und fordern in ihrem Schreiben Korrekturen an dem Gesetzesentwurf insbesondere an fünf Punkten.
Erstens müsse das Tempo des jährlichen Photovoltaik-Zubaus von derzeit 4-5 Gigawatt (GW) auf 10 GW im Jahr mehr als verdoppelt werden. Nur so lasse sich der wachsende Energiebedarf in Verbindung mit der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärme und dem Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft decken.
Zweitens fordern die Unternehmer, auf Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien bis zu einer Solardach-Leistung von 1 Megawatt zu verzichten, da diese „das Energiewende-Engagement von Gewerbe, Dienstleistung und Handel erheblich einschränken“ würden.
Drittens fordern die Unternehmen eine „Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch und bei der Vor-Ort-Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren sowie bei ausgeförderten Solarstromanlagen.“ Damit solle geltendes EU-Recht umgesetzt werden.
Viertens soll die Bundesregierung „auf kostentreibende und gänzlich unverhältnismäßige neue Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen“ verzichten. Diese sind aus Sicht der Branche überflüssig, da sie „weder die Netzstabilität, noch die Systemeffizienz erhöhen“.
Als fünften Punkt fordern die Unternehmen in ihrem offenen Brief die Lockerung von Standortrestriktionen zur Errichtung ebenerdiger Solarparks und die Erleichterung von Hybridnutzungen z.B. von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung.
© IWR, 2021
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Original-Pressemitteilungen Energiewirtschaft
25.11.2020