Bundestag beschließt: EU-Notfall-Verordnung beschleunigt Ausbau erneuerbarer Energien

Die Regelungen gelten für alle Projekte, bei denen bis 30. Juni 2024 ein Genehmigungsantrag gestellt wird, sowie auf Wunsch auch für laufende Projekte.
"Die heute beschlossenen Regelungen vereinfachen die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Anlagen in einigen Punkten erheblich: Durch den Wegfall sowohl der Umweltverträglichkeitsprüfung als auch der Artenschutzprüfung entfallen die besonders langwierigen Kartierungen. Stattdessen sollen Behörden auf Basis von bereits vorhandenen Daten entscheiden, welche Artenschutz-Maßnahmen vom Projektierer zu erfüllen sind beziehungsweise welche Zahlungen in Artenhilfsprogramme geleistet werden sollen. Damit können Genehmigungsprozesse in den nächsten anderthalb Jahren erheblich verkürzt werden", Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Im parlamentarischen Verfahren konnten aus Sicht der Branche dann noch einige Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf erzielt werden, so der BEDW. Beispielsweise ist die drohende Ausschlussplanung für PV-Freiflächenanlagen, die den Ausbau gefährdet hätte, verhindert worden. Außerdem wird der Bau von Leitungen unterhalb von 110 kV erleichtert und die Höhe der Kompensationszahlungen abgesenkt.
In Bezug auf Offshore-Windenergieanlagen wurde zwar die verpflichtende Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht relativiert, aber immerhin konnte die Höhe der Ausgleichszahlungen nach unten korrigiert, so der BDEW.
© IWR, 2023
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