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EEG-Novelle: BWE für verpflichtende Beteiligung von Kommunen

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Berlin - Anders als der ursprünglich vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Referentenentwurf zur EEG-Novelle enthält der Regierungsentwurf keine verpflichtende Beteiligung der Standortgemeinde an der Wertschöpfung aus Windenergie mehr.

Stattdessen sieht der Entwurf der Regierung lediglich die Möglichkeit vor, eine Zahlung von bis zu 0,2 Cent / Kilowattstunde an von der Errichtung von Windenergieanlagen „betroffene Gemeinden“ vor. Offenbar führten verfassungsrechtlichen Bedenken zu dieser Veränderung, so die Einschätzung des BWE.

Der Bundesverband Windenergie kritisiert diese Änderung und spricht sich für die Beibehaltung der verpflichtenden Zahlung aus. Eine freiwillige Zahlung sei auch deshalb wenig geeignet, weil sie Risiken auf Seiten der Projektierer und Gemeinden nicht klärt. Zudem müsse eine freiwillige Abgabe rechtssicher ausgestaltet werden, so dass jeglicher Compliance Verdacht von vorneherein ausgeschlossen werden, so der Windenergieverband.

„Der Bundesverband WindEnergie spricht sich weiter für eine verpflichtende Zahlung mit klarerer Definition zum Zahlungsempfänger aus. Dabei halten wir zugleich eine prozentuale Zahlung für den besseren Weg, um unterschiedliche Standorte gerecht zu behandeln“, so BWE Präsident Hermann Albers. Dass eine solche auch verfassungsrechtlich möglich ist, habe der BWE bereits in seinem Vorschlag einer gesetzlichen Regelung im EEG 2017 zur Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Effekte von WEA (RegWirG) dokumentiert.

Es braucht eine klare und nachvollziehbare verbindliche Vorgabe. Die Länder sollten die Option erhalten, diese inhaltlich auszugestalten, um beispielsweise echte Bürgerenergie oder Beteiligungsformen wie Stromtarife zu berücksichtigen. Damit wäre dann nicht nur ein Weg für eine verfassungsgemäße Regelung gefunden, sondern auch dafür, die bisherigen Landesgesetze überflüssig werden zu lassen, so der BWE weiter.

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14.10.2020