EEG-Novelle: DGRV-Verband sieht große Probleme für Energiegenossenschaften

Als kritisch stuft der DGRV insbesondere die Absenkung der Ausschreibungspflicht auf Solarstromdachanlagen mit einer installierten Leistung unter 750 Kilowatt (kW) ein, was die weitere Geschäftstätigkeit massiv behindere. Bis zum Jahr 2025 soll diese Ausschreibungsgrenze nach derzeitigem Stand stufenweise bis auf 100 kW abgesenkt werden.
„Mit dem vorgelegten Gesetzesvorschlag wird die aktive Bürgerbeteiligung zurückgedrängt. Dies ist eine schlechte Nachricht für Energiegenossenschaften und damit auch für die Akzeptanz der Energiewende insgesamt“, so der DGRV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Eckhard Ott.
Deutlich werden die drohenden Auswirkungen für Energiegenossenschaften anhand der bisherigen Ausschreibungsrunden für große Solarstromanlagen: Von den 751 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit dem 1. April 2015 haben Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten, so der DGRV.
Die geringen Erfolgschancen verbunden mit den Risiken und Nachteilen für kleinere Akteure schrecken viele Energiegenossenschaften vor einer Teilnahme an Ausschreibungen ab, so der DGRV. Im Gegensatz zu großen Projektierungsunternehmen könnten sie das Risiko nicht über viele Gebote streuen. Bei einem ausbleibenden Zuschlag könne deshalb das in die Projektierung investierte Mitgliederkapital nicht ausgeglichen werden.
„Solange es keine alternativen Vermarktungsmodelle wie die genossenschaftliche Mitgliederversorgung gibt, darf die Ausschreibungsgrenze nicht weiter abgesenkt werden. Die Gemeinschaftsaufgabe Energiewende wird sonst zur Spielwiese weniger Platzhirsche“, fordert Dr. Ott ein Gegensteuern von der Bundesregierung.
© IWR, 2021
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02.09.2020