EU-Emissionshandel: Habeck begrüßt politische EU-Grundsatzeinigung auf CO2-Grenzausgleich
© Adobe Stock / FotoliaDer CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM soll verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch ambitionierte Klimaschutzvorgaben im EU ETS entstehen. CBAM ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will. Importierte Waren aus bestimmten emissionsintensiven Sektoren sollen über den CBAM CO2-Grenzausgleich künftig einem CO2-Preis unterliegen. Das bedeutet, dass Importeure, die beispielsweise Waren wie Stahl, Eisen oder Aluminium Eisen in die EU einführen, künftig CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen.
Die Einigung im Trilog vom Montag (12.12.2022) ist ein Baustein, dem noch weitere Punkte folgen sollen. So werden einige Fragen noch im Rahmen der ETS-Reform beraten und entschieden. Zum ETS-Dossier sind die finalen Triloge in dieser Woche auf den 16.12.2022 terminiert. Die formelle Zustimmung des Rates zu den politischen Einigungen folgt dann jeweils zu einem späteren Zeitpunkt.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck begrüßte die Einigung zum CBAM als wichtigen Schritt für den Klimaschutz und zugleich wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. „Mit dem CO2-Grenzausgleich wird ambitionierter Klimaschutz belohnt und das ist der Weg, den wir gehen müssen“, so Habeck.
© IWR, 2024
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