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Innovatives Instrument: Grünes Licht für beihilferechtliche Genehmigung von Klimaschutzverträgen

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Berlin - Die Europäische Kommission hat in der letzten Woche die beihilferechtliche Genehmigung für das neue Instrument der Klimaschutzverträge erteilt. In Kürze will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den ersten Förderaufruf starten.

Die Klimaschutzverträge sollen es Unternehmen in Deutschland ermöglichen, die Kosten der Transformation besser zu kompensieren und abzusichern sowie auf eine kohlenstofffreie Wirtschaftsweise umzustellen. Bei den Vorbereitungen im letzten Jahr habe es dafür eine große Resonanz der Wirtschaft gegeben, so das BMWK.

Ziel ist es, über die Klimaschutzverträge moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anzustoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus - für eine Laufzeit von 15 Jahren.

Dadurch können laut BMWK unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden werden. Insgesamt sollen über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 Emissionen in Höhe von rund 350 Mio. t CO2 reduziert werden.

Vor allem sollen die Klimaschutzverträge die dringend notwendige Markttransformation anstoßen. Klimaschutzverträge sollen einen Anreiz setzen, dass die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen wie z.B. Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) soll damit entwickelt werden und dazu beitragen, die Stärke des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland zu sichern.

"Energieintensive Unternehmen können nun neue Technologien einsetzen und auf klimafreundliche Energien umstellen. Damit erhalten sie national wie international eine wegeweisende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden nun alles vorbereiten, um schnell die ersten Klimaschutzverträge anzubieten“, begrüßt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Entscheidung der EU Kommission Das neue Verfahren sorge für nachhaltige Wertschöpfung mit wegeweisenden, klimafreundlichen Technologien und für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland. Auch der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur werde damit besser vorangetrieben, so Habeck weiter.

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19.02.2024