Novum in NRW: Rat der Stadt Bonn beschließt Solarpflicht für Neubauten
© Adobe Stock / FotoliaDie Solarpflicht gilt für alle Vorhaben, bei denen die Stadt städtebauliche Verträge mit den Investoren und Eigentümern abschließt. Unter den Anwendungsbereich der Regelung fallen sowohl alle neuen Vorhaben als auch alle laufenden Verfahren, bei denen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes noch nicht beschlossen wurde. Auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen greift die Solarpflicht. Beim Verkauf städtischer Grundstücke müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-Anlagen auf Neubauten errichtet werden. Die Solarverpflichtung entfällt nur, wenn eine PV-Anlage vor Ort nachweislich nicht wirtschaftlich ist.
„Die Stadt Bonn ist eine der wenigen Städte in Deutschland und die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den Weg einer kommunalen Solarpflicht geht“, betont Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Wir wollen als Stadt bis 2035 klimaneutral werden und müssen jetzt handeln! Der Ausbau erneuerbarer Energien - allen voran der Solarenergie - spielt dabei eine zentrale Rolle“, so Dörner weiter.
Das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung sieht neben dem Ziel der Klimaneutralität die weitestgehende Versorgung mit erneuerbaren Energien bis 2035 vor. Die aktuelle Bonner CO2-Bilanz für das Jahr 2018 weist für den Strom mit 803.000 Tonnen einen Anteil von 52 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen im Gebäudebereich aus. Hiervon entfallen wiederum 286.000 Tonnen bzw. 36 Prozent auf den Bereich der privaten Haushalte.
Von allen erneuerbaren Energien bietet die Solarenergie in Bonn das größte Potenzial, CO2 zu reduzieren. Das Solardachkataster der Stadt zeigt, dass rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die solare Energiegewinnung geeignet sind. Wenn alle geeigneten Dächer mit einer Anlage ausgestattet würden, könnten so theoretisch 53 Prozent des Strombedarfs in Bonn regenerativ gedeckt werden. Bislang beträgt dieser Anteil lediglich 2,1 Prozent, so die Verwaltung der Stadt Bonn.
© IWR, 2024
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