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Schneller PV-Ausbau: BNE überarbeitet Selbstverpflichtung für Planung von Solarparks

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Berlin - Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat die Selbstverpflichtung für gut geplante Solarparks weiterentwickelt und den aktuellen Stand vor der finalen Überarbeitung im Herbst 2022 vorab veröffentlicht.

Solarparks können bei guter Planung neben dem Beitrag zur Energiewende gleichzeitig auch aus der Perspektive des Naturschutzes eine wichtige Funktion als wertvolle Refugien für bedrohte Arten übernehmen.

Mit dem EEG 2023 kommen bis 2030 etwa 75.000 Hektar an zusätzlichen Solarparkflächen hinzu - eine Fläche, die viereinhalb Mal so groß ist wie das „Grüne Band“ an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Um das Potenzial für Naturschutz, Kommunen und Bürger zu nutzen, komme es jetzt auf eine gute Planung an, so der BNE.

„Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Selbstverpflichtung weiterentwickelt, um startklar und leistungsfähig zu sein. Klar muss auch sein, dass es beim Ausbau von Solarparks nicht nur um die Naturverträglichkeit geht, sondern um Best Practice in weiteren Bereichen, z.B. der Verbindung mit der Landwirtschaft und erstklassiger Energieerzeugung zu günstigen Kosten“, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

Einen besonderen Akzent legt die Überarbeitung auf die Landwirtschaft, da Solarparks zunehmend auf landwirtschaftlichen Flächen geplant werden. „Wir wollen dazu beitragen, dass PV-Freiflächenanlagen als Teil der Landwirtschaft eingeordnet werden“, so Busch. Für Landwirtschaftsbetriebe könnten Solarparks zusätzliche und langfristig planbare Einnahmen bedeuten, was Existenzen sichere, so Busch weiter.

Bereits im Herbst 2020 hat der BNE die „gute Planung von PV-Freiflächenanlagen“ initiiert, der sich inzwischen 42 Unternehmen angeschlossen haben. So verpflichten sich die Unternehmen etwa, Bürger sowie lokale Naturschutz-Akteure von Beginn an umfassend zu informieren und in den Planungen zu berücksichtigen. Mit der Vorab-Veröffentlichung der Selbstverpflichtung lädt der BNE Kommunen, Naturschutz, Landwirtschaft und weitere Stakeholder dazu ein, Feedback zu den Anforderungen an gute Solarparks zu geben. Die endgültige Überarbeitung ist für den Herbst 2022 vorgesehen und wird an das EEG 2023 angepasst.

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27.04.2022