Spielregeln verletzt: Energieversorger warnt vor Verstoß gegen Unbundling
© N-ERGIE„Die Bundesnetzagentur verweigert die Genehmigung zurecht, denn die Investition in Erzeugungsanlagen durch Netzbetreiber stellt einen schweren Verstoß gegen das Unbundling dar“, erklärt Josef Hasler, Vorstandsvorsitzender der N-Ergie Aktiengesellschaft.
Die Kritik richte sich nicht gegen Power-to-X als Technologie, denn diese sei sinnvoll. Es müssten aber für alle Marktteilnehmer auf dem Energiesektor dieselben Spielregeln gelten. Hasler erinnert daran, dass Unbundling, also die strikte Trennung von Netz, Erzeugung und Vertrieb, vom Gesetzgeber eingeführt wurde, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
„Diese Vorgaben haben Stadtwerke und Regionalversorger unter hohem Kostenaufwand konsequent umgesetzt. Auch wenn die Übertragungsnetzbetreiber versichern, dass die geplanten Anlagen den Marktteilnehmern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden, ist dieser Vorstoß ein direkter Angriff auf das Unbundling. Die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur würde die Marktmacht noch stärker zugunsten der Übertragungsnetzbetreiber verschieben. Ein kaum mehr zu kontrollierendes Oligopol ist aber nicht im Interesse der Volkswirtschaft“, betont Josef Hasler.
© IWR, 2024
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23.01.2020