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Squeeze-out: Eon will Innogy-Minderheitsaktionäre abfinden

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Essen - Der Energieversorger Eon hat dem Innogy-Vorstand mitgeteilt, dass nach Freigabe der Übernahme durch die EU-Kommision, das Unternehmen von den in Eon-Konzern integriert werden soll. Dies soll durch eine Verschmelzung der Innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE unter Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der Innogy SE gegen Leistung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) erfolgen.

Zunächst wird Eon mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages knapp 76,8 Prozent aller Innogy-Aktien von RWE erwerben, mit dem Vollzug des Übernahmeangebots weitere gut 9,4 Prozent, teilte Eon mit. Zusammen mit den zwischenzeitlich über die Börse erworbenen Innogy-Aktien in Höhe von knapp 3,8 Prozent wird Eon über die Eon Verwaltungs SE, eine Eon-Konzerngesellschaft, insgesamt 90 Prozent aller Innogy-Aktien halten und erfüllt damit die notwendigen Voraussetzungen für den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out.

Um den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out durchzuführen, beabsichtigt die E.ON Verwaltungs SE, mit der innogy SE Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Die genaue Höhe der Barabfindung wird durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt. Anschließend wird die Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.

Der Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Übernahmeangebots stehen noch unter dem Vorbehalt des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Freigaben. Nach Freigaben aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich zu einzelnen Schritten und Maßnahmen des mit RWE vereinbarten Pakets steht jetzt lediglich noch die Fusionskontrollfreigabe durch die EU-Kommission aus. Eon ist zuversichtlich, diese noch in diesem Monat (September 2019) zu erhalten.

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05.09.2019