Verfassungsbeschwerde: Lichtblick klagt gegen Erlösabschöpfung - unzulässige Sonderabgabe
© LichtblickDazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen. Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende. Eine Übergewinnsteuer, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben wird, wäre auch für Ökostromerzeuger der angemessene und rechtssichere Weg.“
Im Unterschied zu einer Übergewinnsteuer werden bei der Erlösabschöpfung überwiegend fiktive Erlöse angenommen, bei besonders hohen Börsenstrompreisen könne es dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft wird, so die Kritik. „Während Steuern nur auf Gewinne anfallen – also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben – schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab. Dieser Eingriff ist finanzpolitisch einmalig“, erläutert Adam.
Auch die fehlende Begrenzung der Erlösabschöpfung auf den tatsächlichen Finanzbedarf sei rechtswidrig, heißt es in der Beschwerdeschrift. Nach Aussagen von Bundesfinanzminister Lindner rechnet die Regierung statt mit ursprünglich geplanten 43 nur noch mit 1,4 Milliarden Euro Kosten für die Strompreisbremse.
Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Habeck, die bis zum 30. Juni 2023 laufende Abschöpfung nicht zu verlängern, konnte die Beschwerdeführer nicht vom Gang nach Karlsruhe abhalten. Es handele sich um eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage. Die Erlösabschöpfung sei ein schwerer politischer Fehler, der Staat habe mit dem Steuerrecht ein starkes und ausreichendes Instrument, so Adam.
Die Bundesregierung hat die Abschöpfung mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. Seit Dezember 2022 werden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren.
© IWR, 2024
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13.03.2023