Wärmewende: Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
© Adobe Stock / FotoliaDer von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebrachte Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung ist an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geknüpft. Mit der jetzigen Zustimmung ist daher ein wichtiger Schritt zum GEG erreicht.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürger und Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.
Darüber hinaus enthält das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme im Jahr 2030 bei 50 Prozent liegen, 2045 soll das Fernwärmenetz klimaneutral sein. Zudem enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
"Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck über das Gesetz.
© IWR, 2024
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