Weniger Bürokratie: BDEW legt Vorschläge zum Repowering von Windkraftanlagen vor
© Fotolia/AdobeDas Positionspaper enthält ein Maßnahmenpaket mit Anpassungsvorschlägen in den Bereichen des Naturschutz- (Anpassungen in der Zulässigkeitsprüfung), des Planungsrechts (Ergänzung eines Abwägungsbelangs) sowie des Immissionsschutzrechts (Einführung einer Verbesserungsgenehmigung), teilte der BDEW mit. Weil zukünftig viele Windkraftanlagen aus der EEG-Vergütung fallen, sollten diese Standorte durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden und nicht stillgelegt werden, so der BDEW.
Das größte Hemmnis für den Ersatz alter Anlagen sei, dass sich im Laufe der Zeit die Sach- und Rechtslage für Genehmigungen verändert hat. So erfüllten viele Standorte zwar zum Zeitpunkt der Erstgenehmigung vor 20 Jahren die Bedingungen für den Bau einer Windenergieanlage. Heute würde aber keine Genehmigung für eine Neuzulassung erteilt werden – selbst dann nicht, wenn die neue Anlage im Vergleich mit der Bestandsanlage weniger Beeinträchtigungen für Anwohner, die Tierwelt oder das Landschaftsbild verursacht. Auf der anderen Seite darf eine solche - weniger leistungsstarke Altanlage durchaus weiter betrieben werden, nur nicht durch eine neue Windkraftanlage ersetzt werden.
© IWR, 2024
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