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Energetische Gebäudesanierung: DUH und DMB plädieren für sozialverträglichen Klimaschutz

Berlin – Der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordern von einer neuen Bundesregierung mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Insbesondere sind die beiden Verbände der Meinung, dass auch sozialverträgliche Sanierungen möglich sind. Unterstützung kommt aus der Politik.

Nach Ansicht von DMB und DUH wird in der politischen Debatte und in der medialen Berichterstattung unterstellt, dass sozialverträgliche Sanierungen durch die hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnungen (EnEV) unmöglich gemacht würden. Diese Diskussion sei gefährlich, so die Verbände, die ein 6-Punkte-Sofortprogramm vorlegen. Unterstützung kommt von zwei Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen.

Steigende Mieten: Energetische Anforderungen nicht das Problem

Aus Sicht von Mieterbund und Umwelthilfe sind energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude zwingend notwendig, damit Menschen aus allen Einkommensklassen in angemessenem Wohnbestand leben können. Ohne einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 könnten zudem die Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Die DUH hat auch ein Papier zur Wirtschaftlichkeit von energetischer Sanierung verfasst. Daraus geht hervor, dass nicht die energetischen Anforderungen an den Neubau oder die Bestandssanierung Kostentreiber sind, sondern ganz andere Faktoren eine entscheidende Rolle spielen.

Steigende Mieten vor allem durch Missverhältnis von Angebot und Nachfrage

Die zentralen Ergebnisse des Hintergrundpapiers fasst Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, zusammen: „Steigende Mieten, gerade in Städten und Ballungsräumen, sind vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurückzuführen. Der größte Preistreiber sind die stark angestiegenen, zahlreichen Möglichkeiten von Mietanpassungen bei Wiedervermietungsverträgen durch unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen.“ Auch bei den steigenden Baupreisen spielten energetische Anforderungen eine untergeordnete Rolle, so Metz. Eine Absenkung der Energieeffizienz-Anforderungen führe daher nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Das Gegenteil sei der Fall. Langfristig würden Hauseigentümer und Mieter von niedrigeren Energieverbräuchen und Heizkosten profitieren.

Absenkung der Modernisierungsumlage

Aus Sicht der Verbände ist nun die Politik gefordert. Ganz konkret fordert Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Die gesetzliche Regelung, dass elf Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, ist ein Fremdkörper im geltenden Mietpreisrecht, führt zu völlig überzogenen Mietpreissteigerungen, ist nicht mehr zeitgemäß und sollte entfallen. Als erster Schritt sollte die Modernisierungsumlage unserer Ansicht nach auf sechs Prozent reduziert werden.“ Um dennoch Sanierungsanreize für den Vermieter zu schaffen, müsse dieser direkt von öffentlicher Förderung profitieren. Fördermittel müssten laut Ropertz zielgruppenspezifisch angepasst und ausgerichtet werden. Dritte Kernforderung der beiden Verbände betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten der energetischen Sanierung. Metz dazu: „Um den Eigentümer zu energetischen Sanierungen zu motivieren, setzen wir außerdem auf die steuerliche Abschreibung. Ein Steuerbonus zur Absetzung der energetischen Sanierungskosten wäre ein wichtiger Anreiz für Hauseigentümer, die Gebäudesanierung voranzutreiben.“

Grüne: Energetische Sanierung nicht einseitig zu Lasten der Mieter

Zustimmung zu diesen Forderungen signalisieren die Bundestagsmitglieder Chris Kühn und Dr. Julia Verlinden von den Grünen. Mit Blick auf die DUH-Studie erklärte sie: "Die Ergebnisse bestätigen: Investitionen in energetische Sanierung sind dringend notwendig. Sie dürfen aber nicht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen. Um das zu verhindern, müssen auch Hauseigentümer und Vermieter in die Pflicht genommen werden.“

© IWR, 2017


17.10.2017

 



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