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Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurdein den 1970er-Jahren ursprünglich erlassen, um die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten zu reduzieren.

Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen, in denen die energetischen Anforderungen an Gebäude definiert werden (z.B. Energieeinsparverordnung).

Im Zuge der vierten EnEG-Novelle vom 04.07.2013 hat der Gesetzgeber die Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude auf der Grundlage der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz (2010/31/EU) von Gebäuden eingeführt. So will der Gesetzgeber gewährleisten, dass das verbesserte Kosten-Nutzen-Verhältnis von Energiesparmaßnahmen angesichts der weiteren Marktdurchdringung von neuen Techniken berücksichtigt wird.