Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (ENEV) legt die energetischen Anforderungen für Gebäude fest. Sie gilt für fast alle Gebäude, die beheizt und/oder klimatisiert werden. In der ENEV erfolgt eine Gesamtbetrachtung der Energieeffizienz von Gebäuden, d.h. neben der bautechnischen Wärmedämmung von Gebäuden wird auch die Heizungs- und Klimatechnik in die energetische Bilanzierung mit einbezogen.
Im Mai 2014 ist die Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Im Kern beinhaltet die Novelle eine Erhöhung der Energieeffizienzanforderungen um 25 Prozent für Neubauten ab dem 01. Januar 2016.