Kein Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung
Lediglich Passage zur Umsetzung einer EU-Vorgabe bleibt im Gesetz
Der Vermittlungsausschuss beschloss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass so genannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungsvorschlag noch bestätigen.
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