Bundesrat beschließt regelmäßige Energieaudits für Unternehmen
Künftig müssen große Unternehmen ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen. Zum ersten Mal soll dies zum Stichtag 5. Dezember 2015 geschehen. Aufgrund des kurzen Vorlaufs wies der Bundesrat in einer begleitenden Beschließung darauf hin, den Aufwand für Firmen möglichst gering zu halten.
Gesetz fördert Wettbewerbsfähigkeit
Das Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinien der EU ist auch Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz der Regierung und soll dazu beitragen, den Stromverbrauch zu senken. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, erklärte hierzu: "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele. Eine umfassende Information über Energieeinsparpotenziale im Unternehmen über die sogenannten Energieaudits liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen. Gut informierte Unternehmen investieren mehr in Energieeffizienz und fördern damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit."
Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent steigern
Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale der Unternehmen festzustellen und zu nutzen. Es setzt einen Teil einer europäischen Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent steigern will.
Das BAFA wird als Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der Auditpflicht ein Merkblatt veröffentlichen, in dem auf spezielle Fragen, z. B. der Auditpflicht bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen, eingegangen wird.
Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nun voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2015 in Kraft.
© IWR, 2015
11.03.2015
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