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Geothermie: Mehr Erdwärmeheizungen durch Marktanreizprogramm

Berlin - Die Neuausrichtung des Marktanreizprogramms (MAP) im vergangenen Jahr zeigt deutliche Wirkung. Die Anzahl der Geothermieanlagen, die vom Bund einen Investitionskostenzuschuss erhalten haben, hat sich in nur einem Jahr mehr als vervierfacht.

Als Gründe hierfür gelten die deutliche Anhebung der Förderbeträge für Kleinanlagen und die Wiedereinführung der Förderung im Neubau, so der Bundesverband Geothermie.

Marktbelebung: 2480 neue Geothermie-Anlagen

Wurden von Januar bis Mai 2015 ca. 570 Geothermieanlagen gefördert, sind es in diesem Jahr bereits rund 2.480. Das entspricht einem Plus von 330 % bzw. einer Vervierfachung der bewilligten Anträge. Die durchschnittliche Heizleistung der geförderten Anlagen liegt bei 10,4 Kilowatt. Im vergangenen Jahr waren es 14,4 Kilowatt. Zu erklären ist dies durch die wiederaufgenommene Förderung im Neubau. Aufgrund einer höheren Energieeffizienz kommen Heizungen in diesem Segment grundsätzlich mit einer geringeren Leistung aus.

Bundesverband: Geothermie wichtige Säule für Wärmewende

Der Bundesverband Geothermie fordert, die Förderung in der aktuellen Form konsequent fortzuführen. „Wir benötigen die Oberflächennahe Geothermie als wichtige Säule der Wärmewende“, sagt BVG-Vizepräsident Leonhard Thien und verweist darauf, dass der Ausbau noch nicht schnell genug voranschreite.

Investitionszuschuss bis 100 kW Leistung

Mit einem Investitionskostenzuschuss werden Geothermieanlagen mit Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt gefördert. Die Mindestförderung für Erdwärmeheizungen wird auf 4.000 bzw. 4.500 Euro (Anlagen mit Erdsonde) angehoben. Grundsätzlich werden 100 Euro pro Kilowatt bezahlt. Voraussetzung ist eine Jahresarbeitszahl von 4,5 oder höher.

In bestehenden Gebäuden werden damit die Förderbeträge nochmals um die Hälfte erhöht. Weitere Boni für Heizungsoptimierungen oder die Kombination mit anderen Erneuerbaren Energie sind verfügbar. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für Geothermie-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau zuständig.

© IWR, 2016

08.07.2016

 



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