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Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Berlin - Die Bundesregierung hat heute (13.07.2023) den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Das Gesetz schafft erstmals einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland.

Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Mit dem Entwurf für das Klimaanpassungsgesetz sollen die Bundesländer beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte in Gemeinden und Kreisen zu sorgen. Die Bundesregierung verpflichtet sich mit dem Gesetz zudem dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Gesetz soll Maßnahmen zur Klimaanpassung voranbringen
Das neue Klimaanpassungsgesetz, auf dessen Entwurf sich das Bundeskabinett jetzt verständigt hat, setzt den strategischen Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Bundes-, Länder- sowie kommunaler Ebene. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, alle Maßnahmen für die Klimaanpassung zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, Mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung sollen die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet angegangen werden. Nach dem Beschluss durch das Kabinett liegt der Entwurf des Gesetztes als Nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zu Befassung und Verabschiedung vor.

Drei Kernelemente im Fokus
Das neue Klimaanpassungsgesetz wird vor allem durch die drei Kernelemente Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und Berücksichtigungsgebot geprägt:

Im Rahmen der Stärkung der Klimaanpassung vor Ort sollen für eine wirkungsvolle Vorsorge möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden durch das Klimaanpassungsgesetz unter anderem damit beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und diese umzusetzen. Des Weiteren müssen sie dafür Sorge tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass entsprechende Kommunale Konzepte nur von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerzahl zu erstellen sind.

Zur Umsetzung des Kernelementes, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, soll die Bundesregierung per Gesetz verpflichtet werden. Diese Strategie soll regelmäßig aktualisiert und kontinuierlich umgesetzt werden. Um die Klimaanpassungspolitik wirkungsvoller zu gestalten, sollen konkrete, quantifizierbare Ziele entwickelt werden, an denen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausgerichtet werden können. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Die Bürger, Länder und Verbände sollen bei der Zielentwicklung mit einbezogen werden. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden.

In Zukunft gilt für Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf im Rahmen des Berücksichtigungsgebotes die Pflicht, dass bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen ist.

© IWR, 2023


13.07.2023

 



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