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Meilenstein für EE-Ausbau: Bundestag gibt grünes Licht für Solarpaket I

Berlin - Der Bundestag hat heute (26.04.2024) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung angenommen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland erreicht.

Mit 384 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 200 Enthaltungen hat der Bundestag heute in einer namentlichen Abstimmung den zweiten Teil des Solarpakets I angenommen. Dazu hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt. Noch heute soll das Paket im Bundesrat beraten werden und die Länderkammer passieren. Branchenvertreter begrüßen die Zustimmung zum Paket, fordern aber weitere Maßnahmen.

Solarzubau soll beschleunigt werden - Fristen für schnelleren Wind-Ausbau können eingehalten werden
Mit den Regelungen im Solarpaket will die Regierung im Bereich Solarenergie die Grundlage legen, damit das Ziel von 215 GW Photovoltaik-Gesamtleistung bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Planung und Zubau sollen durch das Paket beschleunigt, bürokratieärmer und leichter werden und etwa zur Hälfte über Dachanlagen und Solarparks erfolgen. Für den Ausbau in der Fläche sieht die Gesetznovelle vor, weitere Flächentypen für die PV-Nutzung maßvoll zu öffnen. Des Weiteren soll die Unterstützung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt werden. Bei Aufdachanlagen werden bürokratische Hürden beseitigt, zudem sollen Mieterstrom-Anlagen und Balkon-PV vereinfacht und der Anlagenanschluss an das Netz beschleunigt werden.

Bestandteil des Paketes sind auch wichtige Regelungen, die einen schnelleren Ausbau der Windenergie betreffen. Die Bundesregierung hatte entsprechende Fristen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in das Solarpaket I aufgenommen, um sie schneller in nationales Recht umsetzen zu können. Aufgrund des langen Streits um das Solarpaket I war die Umsetzung der Beschleunigungs-Instrumente aus der RED III zwischenzeitlich allerdings gefährdet, da zur Wahrung der Fristen ein Inkrafttreten des Solarpakets I bis zum 21. Mai 2024 Voraussetzung ist. Ein Versäumen der Frist hätte zu erheblichem bürokratischen Aufwand geführt, da jedes bereits ausgewiesene Bestandsgebiet nach den Kriterien der RED III neu ausgewiesen werden müsste. Das würde nicht nur die Planungsträger in Kommunen und Ländern belasten, sondern auch unnötige Verzögerungen im Ausbau der Windenergie verursachen.

BEE: Ausbau Erneuerbarer Energien wird insgesamt Fahrt aufnehmen
Für den Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) markiert das heute verabschiedete Solarpaket I einen weiteren wesentlichen Fortschritt für den Ausbau Erneuerbarer Energien. „Das Solarpaket I gibt der Energiewende an vielen Stellen neue Triebkraft, allen voran der Photovoltaik über alle Segmente - vom Gewerbe bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird aber auch insgesamt weiter an Fahrt aufnehmen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter. Doch nach der Reform sei vor der Reform: Im aktuellen Gesetzespaket fehlten ausreichende Investitionsanreize für heimische Solarfabriken, die essenziell seien, um die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten zu reduzieren und die Resilienz der Produktion in Deutschland zu stärken. Aber auch weitere Reformen im Steuerrecht oder beim Netzzugang müssten in einem zweiten Solarpaket noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden, so Peter weiter.

Weiterhin sieht die BEE im Bereich der Windenergie Nachbesserungsbedarf, wo die EU-Richtlinie RED III jetzt die Grundlage für eine deutliche Vereinfachung der Verfahren bietet. „Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung den ambitionierten und praktikablen Rahmen der RED III nutzt, um den Ausbau der Windenergie effektiv zu beschleunigen“, so Peter.

Zudem muss aus BEE-Sicht der Rückbau bestehender Biogasanlagen gestoppt werden. „Ohne eine klare Perspektive nach dem Auslaufen der EEG-Absicherung riskieren wir, ein wichtiges Standbein der dezentralen, flexibel steuerbaren und resilienten Energieversorgung zu verlieren”, so Peter. Für die flexiblen Erzeuger Wasserkraft und Geothermie sowie Speicher und Sektorenkopplungstechnologien brauche es ebenfalls klare Ausbaupfade, um das klimaneutrale Stromsystem und eine effiziente Kraftwerksstrategie zu unterfüttern.

BSW Solar: Grünes Licht für Klimaschutz Booster
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) begrüßt die Zustimmung des Bundestags zum Reformpaket und geht davon aus, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten werden, um ihre Energiekosten zu drücken und künftig berechenbarer zu machen. Mit einem neuen Investitionsschub in Solaranlagen rechnet BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig auch in der Landwirtschaft. Jetzt komme es darauf an, schnell die technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Gesetzesreformen zu schaffen. Weitere Reformen z.B. im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang müssen nach Einschätzung des Branchenverbandes zudem zeitnah folgen, um die gewaltigen noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien zu heben. „Noch in diesem Jahr bedarf es eines zweiten Solarpaketes, um die neu installierte PV-Leistung gemäß den Plänen der Ampel-Koalition von 15 Gigawatt im vergangenen Jahr auf jährlich 22 Gigawatt ab dem Jahr 2026 zu steigern“, so Körnig.

VDMA: Solarpaket reicht nicht, um europäische PV-Industrie zu stärken
Der VDMA Power Systems kritisiert, dass in dem Solarpaket Maßnahmen zur Stärkung der europäischen PV-Industrie fehlen. „Für die resiliente Energieversorgung durch europäische Energietechnologien ist es wichtig, die PV-Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa zu stabilisieren und auszubauen. Dafür muss ein wettbewerbliches Level Playing Field geschaffen und der Wert europäischer Produktion anerkannt werden”, so VDMA Power Systems Geschäftsführer Dr. Dennis Rendschmidt. Der zeitlich begrenzte Resilienzbonus für die Photovoltaik (PV) wäre eine notwendige Brücke gewesen, um das wettbewerbliche Ungleichgewicht der europäischen PV-Industrie gegenüber anderen Regionen auszugleichen. „Mit der Ausgestaltung und Umsetzung des EU-Net Zero Industry Acts muss daher der Blick auf die Balance zwischen energiepolitischen und industriepolitischen Zielen gerichtet werden. Der Net Zero Industry Act muss schnellstmöglich so ausgestaltet und umgesetzt werden, dass er ein wettbewerbliches Level Playing Field herstellt und den Wert des Energieanlagenbaus in Europa würdigt“, so Rendschmidt weiter.


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26.04.2024

 



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