Effizienzbranche.de

Branchenportal für Energieeffizienz-Lösungen

Fotolia 37157865 1280 256

Netzanschlusspaket: Rechtsgutachten sieht Verfassungswidrigkeit – Windkraft-Investitionen in Gefahr

Berlin – Die Investitionssicherheit für den Wind-an-Land-Ausbau gerät ins Wanken: Ein vom Bundesverband Windenergie (BWE) beauftragtes Rechtsgutachten hält die im Netzanschlusspaket der Bundesregierung geplante Neuregelung des Netzanschlussrechts ohne angemessene Übergangsregelung für verfassungswidrig. Die Gutachter sehen darin einen Eingriff in geschützte Rechtspositionen und einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz.

Das seit den Anfängen des EEG geltende prioritäre und unbegrenzte Anschlussrecht gilt als tragende Säule des Ausbaus erneuerbarer Energien. Nach Daten der Fachagentur Wind und Solar sind bundesweit rund 36 Gigawatt an Windenergieleistung an Land bereits bezuschlagt, aber noch nicht in Betrieb genommen. Im Zuge des Netzanschlusspakets plant die Bundesregierung eine technologiespezifische Begrenzung der Einspeiseleistung neu anzuschließender Anlagen – mit dem Ziel, am jeweiligen Netzverknüpfungspunkt Netzausbaumaßnahmen zu reduzieren und vorhandene Anschlusskapazitäten effizienter zu nutzen.

Gutachten sieht Verstoß gegen drei Grundrechtspositionen
Das Bundeskabinett hatte das Netzanschlusspaket und die parallele EEG-Novelle 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen; beide Vorhaben durchlaufen derzeit das parlamentarische Verfahren. Das vom BWE bei der Kanzlei Redeker Sellner Dahs beauftragte Kurzgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Änderung von Vorschriften des EEG im Rahmen des „Netzanschlusspakets“ und der „EEG-Novelle 2027“ kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Neufassung von § 8 Abs. 1 EEG ohne angemessene Übergangsregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Gutachter sehen in der geplanten Neuregelung einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG). Zudem sprechen ihrer Auffassung nach gewichtige Gründe für Verstöße gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie den allgemeinen Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG). Im Fokus steht die geplante Regelung von § 8 Abs. 1 EEG, nach der ab dem 1. Januar 2027 die maximale Wirkleistungseinspeisung neu angeschlossener Windenergieanlagen an Land auf 280 Watt je Quadratmeter der überstrichenen Rotorfläche begrenzt werden soll. Und das unabhängig davon, ob am jeweiligen Netzverknüpfungspunkt tatsächlich Kapazitätsengpässe bestehen.

Gefährdetes Investitionsvolumen von rund 71 Milliarden Euro
Die Gutachter kommen in ihren Berechnungen unter Einbeziehung der Daten der Fachagentur Wind und Solar (36,4 GW bezuschlagte und 19,4 GW genehmigte, aber noch nicht bezuschlagte Anlagenleistung) und Kostenkennziffern der Deutschen Windguard (1.750 Euro je Kilowatt installierter Leistung) zu der Einschätzung, dass ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 71 Milliarden Euro auf dem Spiel steht. Nach den Daten des Marktstammdatenregisters überschreiten 75 Prozent der genehmigten und 74 Prozent der bezuschlagten Windenergieanlagen an Land die geplante Flächenleistungsgrenze von 280 Watt je Quadratmeter und wären damit von der Wirkleistungsbegrenzung betroffen. Falls ein durch die Bundesnetzagentur bezuschlagtes Projekt wegen der neuen Leistungsbegrenzung wirtschaftlich nicht mehr realisierbar ist und der Zuschlag deshalb nicht genutzt werden kann bzw. erlischt, drohen für den Projektierer nach den Vorschriften des EEG zudem Pönalen von 30.000 Euro je Megawatt.

BWE fordert Nachbesserung im weiteren Gesetzgebungsverfahren
"Bereits in seiner Stellungnahme hat der BWE auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, die mit der geplanten Neuregelung entstehen", erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Der Verband hatte bereits Ende Juli in einer eigenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf die rechtlichen Risiken hingewiesen. Das nun vorgelegte Gutachten bestätigt aus Sicht des BWE diese Einschätzung.

Die Gutachter selbst schlagen drei konkrete Anpassungen vor, um die Regelung verfassungskonform zu gestalten: eine Beschränkung der Wirkleistungsbegrenzung auf künftig auszuweisende kapazitätslimitierte Netzgebiete, eine klare Übergangsregelung, die an die immissionsschutzrechtliche Genehmigung statt an den Zeitpunkt des Netzanschlusses anknüpft, sowie die Einbeziehung aller bis zum 31. Dezember 2027 genehmigten Anlagen in diese Übergangsregelung.

Heidebroek fordert die Bundesregierung auf, im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern und einen verlässlichen Bestands- und Vertrauensschutz für bereits weit fortgeschrittene Projekte zu schaffen – nur so ließen sich nach ihren Worten Rechtskonformität und Investitionssicherheit gewährleisten.

Dafür müssten auch andere praxisuntaugliche Regelungen in der EEG-Novelle und im Netzanschlusspaket, etwa der geplante Redispatch-Vorbehalt und die mangelnde Ausgestaltung marktwirtschaftlicher Instrumente, grundsätzlich korrigiert werden. Alles andere sabotiere den dringend nötigen Ausbau der Windenergie in Deutschland, so die BWE-Präsidentin weiter.

© IWR, 2026


12.08.2026

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen