Bundesregierung will Rechtsgrundlage für Energieausweise von Gebäuden schaffen
Allerdings könnten auf der Basis des jetzigen Energieeinsparungsgesetzes nicht alle Regelungsgegenstände der Richtlinie umgesetzt werden. Es fehlten Ermächtigungen, um den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von bereits bestehenden Gebäuden einzuführen und die Anforderungen an die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und Beleuchtungen erstellen zu können.
Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, differenzierte Anforderungen sowohl an neuen als auch an bestehenden Gebäuden einzuführen. Dabei haben die Mitgliedstaaten einen teilweise erheblichen Spielraum, wie sie die Vorgaben umsetzen. Laut Bundesregierung soll in dem neuen Energieeinsparungsgesetz u.a. bei größeren Gebäuden darauf geachtet werden, dass die „technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme“ der dezentralen Energieversorgung auf Grundlage erneuerbarer und rationeller Energien noch vor Baubeginn berücksichtigt wird.
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Quelle: iwr/13.04.05/
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