Ab 2021: Kabinett beschließt Novelle zum Emissionshandel
© FotoliaMit dem Gesetzentwurf setzt Deutschland die neue EU-Emissionshandels-Richtlinie um, die im April 2018 in Kraft getreten ist. Geregelt wird der EU-Emissionshandel für die Zeit ab 2021. Das zulässige Emissionsvolumen soll sich stärker als bisher verringern; der aufgelaufene Zertifikateüberschuss schneller und nachhaltiger abgebaut werden.
Gleichzeitig wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU durch die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gesichert. Mit dem neuen Gesetz gewährt die Bundesregierung den rechtzeitigen Start des Antragsverfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Emissions-Zertifikate im Frühjahr 2019.
Eine weitere Neuregelung der Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Falle von zusätzlichen Kraftwerkstilllegungen Emissionszertifikate zu löschen, damit zusätzliche Emissionsminderungen nicht verpuffen. Nach dem Gesetzentwurf wird diese Option für die Anwendung in Deutschland vorgesehen. Die Löschung von Zertifikaten setzt jeweils einen Beschluss der Bundesregierung voraus. Für den internationalen Luftverkehr dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch einer ersten Umsetzung der globalen marktbasierten Maßnahme der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO).
© IWR, 2024
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01.08.2018