Ampel muss nachbessern: Deutsche Umwelthilfe mit Klimaklagen gegen Bundesregierung erfolgreich
© Adobe Stock / FotoliaDamit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung sei nun verpflichtet, die bestehenden Klimaschutzprogramme für die Jahre bis 2030 kurzfristig um wirksame konkrete Maßnahmen nachzubessern und schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, so die DUH. Besonders in den Sektoren Verkehr und Gebäude klaffe eine gewaltige Emissionslücke bis 2030. Deswegen sei es dringend notwendig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur weitreichende Maßnahmenpakete beschließe.
„Die Bundesregierung kann sich nun nicht länger aus ihrer Verantwortung für den Klimaschutz stehlen und Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Stopp der Förderung klimaschädlicher Dienstwagen verweigern. Das gilt auch über dieses Urteil hinaus. Denn mit dem geplanten entkernten Klimaschutzgesetz sind die Klimaziele in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr erst recht nicht einzuhalten“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die OVG-Entscheidung.
Wenige Tage vor der Verhandlung war die Bundesregierung damit gescheitert, den Termin zu verlegen. Das Gericht lehnte dies ab und hat gestern (16.05.2024) nach dem geltenden Klimaschutzgesetz entschieden. Die Urteile werden sich nach Einschätzung der DUH durch das Inkrafttreten eines abgeschwächten Klimaschutzgesetzes nicht erledigen. Im LULUCF-Sektor ändere sich durch das entkernte Gesetz nichts. In den anderen Sektoren werde es auf eine gerichtliche Überprüfung jetzt noch nicht relevanter Projektionsdaten ankommen - jedenfalls werde das Klimaziel 2030 auch nach den jüngsten Projektionen des Umweltbundesamtes nicht eingehalten, so die DUH in ihre Einschätzung.
© IWR, 2024
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17.05.2024