BDEW-Analyse: Kommunale Wärmeplanung kommt gut voran - Wärmepaket gefordert
Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden die Bundesländer verpflichtet, die flächendeckende Wärmeplanung auch für die Kommunen vorzuschreiben, in denen noch kein Landesgesetz existiert. Die kommunale Wärmeplanung soll für Kommunen, Bürger und für Energieversorgungsunternehmen der zentrale Navigator in der Wärmewende werden. Die Planung setzt den Rahmen für die künftig verfügbaren Infrastrukturen, die künftig das Rückgrat einer klimaneutralen Wärmeversorgung bilden sollen. Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern haben hierfür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
„Die Wärmeplanung kommt voran. Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und keinen Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften. Zentral ist, dass die Kommunen, die Bürger und Bürgerinnen, sowie die Energiewirtschaft weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit haben, um die Wärmewende weiter voranzubringen“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.
Ebenso wichtig ist es aus Sicht des BDEW, bereits bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen einem Wärmewende-Check zu unterziehen und entsprechend weiterzuentwickeln, damit die Wärmepläne auch umgesetzt werden können. Sinnvoll ist hier, die einzelnen Instrumente zusammenzudenken und ein konsistentes Wärmepaket zu schnüren – bestehend aus einer Erhöhung des BEW-Fördervolumens, einer ausbalancierte AVBFernwärmeverordnung und einer praxistauglichen Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung.
„Ohne regulatorische Anpassungen und Fördermittel wird die Wärmewende nicht gelingen und sich um Jahre verzögern. Es braucht jetzt ein komplettes und konsistentes Wärmepaket“, so das Fazit von Andreae.
© IWR, 2026
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