E-Autos aus China: Vorläufige Untersuchung der EU-Kommission ergibt unfaire Subventionierung
Die Kommission hat sich an die chinesischen Behörden gewandt, um mit ihnen diese Feststellungen zu erörtern und zu sondieren, wie die festgestellten Probleme auf WTO-konforme Weise gelöst werden können.
In diesem Zusammenhang hat die Kommission offengelegt, wie hoch die vorläufigen Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge aus China sein werden. Führen die Gespräche mit der chinesischen Seite zu keiner Lösung, werden diese Zölle zum 4. Juli 2024 eingeführt - und zwar durch eine Sicherheitsleistung in der von den Zollbehörden in jedem Mitgliedstaat festzulegenden Form. Sie würden nur dann erhoben, wenn endgültige Zölle eingeführt würden.
Die Antisubventions-Untersuchung hatte die EU-Kommission am 04. Oktober 2024 eingeleitet.
© IWR, 2026
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