Entscheidung im Herbst 2021: Bundesnetzagentur will Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetze senken
© Fotolia/AdobeDer Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Die genaue Höhe der Zinnstäze ist allerdings noch offen. So hat die BNetzA zur Ermittlung des Wagniszuschlags ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Derzeit betragen die Zinssätze 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.
Die interessierte Öffentlichkeit kann nun zu den Festlegungsentwürfen Stellung nehmen. Die Konsultation endet am 25. August 2021. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst 2021 ergehen.
© IWR, 2024
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19.07.2021