Flexible Biogasproduktion und Wärmenetze: EU-Kommission genehmigt 7,9 Milliarden Euro zusätzlich für deutsches Biomasse- und Biogasprogramm

Zu den geplanten Anpassungen gehören eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens, eine spezielle Quote für Biomasseanlagen mit Anschluss an ein Wärmenetz, eine Begrenzung der förderfähigen Stunden bei der Biogasproduktion, kürzere Übergangsfristen für ältere Anlagen auf das neue Fördermodell sowie höhere Vergütungen für flexible Stromproduktion.
Die Kommission prüfte die Änderungen nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV sowie den Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umwelt und Energie („CEEAG“). Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind, um den Ausbau erneuerbarer Stromproduktion zu fördern. Gleichzeitig bleibt die Beihilfe auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt. So sollen Anreize gesetzt werden, ohne den Wettbewerb oder den Binnenmarkt der EU wesentlich zu beeinträchtigen.
Die nicht vertrauliche Version der Entscheidung wird unter der Nummer SA.118542 im Beihilferegister der Europäischen Kommission veröffentlicht, sobald alle Vertraulichkeitsfragen geklärt sind.
© IWR, 2025
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