Klimaklage am VG Berlin: Klägerinnen und Kläger sehen Urteil als Teilerfolg
© FotoliaDie beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil es sich beim Klimaschutz um einen politischen Auftrag handele, und die Grundrechte grundsätzlich nie von der Erderwärmung verletzt werden könnten, so Greenpeace. Das Gericht ist der Bundesregierung in seiner Entscheidung zwar nicht gefolgt, kann momentan aber nicht erkennen, dass das 2007 beschlossene Klimaschutzziel genau im Jahr 2020 erreicht werden müsse. Das Gericht bat um Verständnis - es müsse den Handlungsspielraum der Regierung in diesem speziellen Fall wahren.
„Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein können. Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen. Festzuhalten bleibt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Die deutsche Klimaschutzpolitik muss sich danach richten“, kommentiert Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei die Entscheidung des Gerichts. „Wir werden jetzt prüfen, welchen Weg wir mit unserer Klage weiter einschlagen werden. Denn wir sind der Ansicht, dass das Gericht heute unter seinen Möglichkeiten geblieben ist, so Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage.
© IWR, 2024
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04.11.2019