Nationaler Wasserstoffrat drängt: Erste Kraftwerks-Ausschreibungen müssen im ersten Halbjahr 2024 durchgeführt werden
© Adobe Stock / FotoliaBundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck begründete Verzögerungen bei der Strategie in der vergangenen Woche auf dem Handelsblatt-Gipfel in Berlin mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt. Eigentlich sei die Bundesregierung schon sehr weit gewesen, aufgrund des Haushaltsurteils habe man dann zunächst etwas anderes machen müssen, so Habeck.
In einer aktuellen Stellungnahme verweist auch der Nationale Wasserstoffrat der Bundesregierung (NWR) auf die Dringlichkeit, die Kraftwerksstrategie vorzulegen, und zeigt wichtige Punkte zu den mit der Kraftwerksstrategie verbundenen Herausforderungen auf.
„Wir brauchen Kraftwerke – und damit eine zuverlässige Kraftwerksstrategie. Ohne gesicherte Erzeugungsleistung droht eine mögliche Stromlücke. Aufgrund langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren ist hier Eile geboten – um die Klimaziele zu erreichen und die notwendigen Investitionen in Deutschland zu sichern. Bei diesen Kraftwerken spielt Wasserstoff eine Schlüsselrolle“, so die Vorsitzende des NWR Katherina Reiche.
Aus der Sicht des NWR sind daher sowohl eine robuste Wasserstoffinfrastruktur als auch Wasserstoffspeicher unverzichtbar. Die Kraftwerksstrategie benötige somit eine konsistente Flankierung durch die angekündigte Wasserstoffspeicherstrategie. Dies sei essentiell für die Versorgungssicherheit, für den Wirtschaftsstandort Deutschland und auch für das Gelingen der Energiewende, so Reiche weiter.
Angesichts des engen Zeitrahmens für die Transformation des Stromsystems entsteht auch für den Hochlauf der Wasserstoffnutzung ein erheblicher Handlungsdruck, insbesondere mit Blick auf die zeitliche Dimension. Der NWR empfiehlt daher, dass in der Kraftwerksstrategie folgende Punkte ausreichend adressiert und entsprechende Lösungswege aufgezeigt werden.
Grundsätzlich sollte die Kraftwerksstrategie die Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Energiesysteme, d.h., sowohl Strom, Wärme als auch Gas berücksichtigen. Aufgrund der Vorlaufzeiten für Planung, Genehmigung und Bau der Kraftwerke ist es aus NWR Sicht zudem zwingend erforderlich, dass die ersten Ausschreibungen im ersten Halbjahr 2024 durchgeführt werden.
Für den Betrieb der wasserstoffbasierten Kraftwerke muss die Versorgung mit den notwendigen Mengen an Wasserstoff gewährleistet sein. Die aus der Kraftwerksstrategie resultierenden Bedarfe müssen in der Weiterentwicklung des Wasserstoffnetzes berücksichtigt werden, auf Fernleitungs- als auch auf Verteilnetzebene.
Nach Ansicht des NWR braucht es bis spätestens 2035 eine kosteneffiziente Anbindung an das Kernnetz. Die Priorität sollte dabei auf bestehenden Gasleitungen sowohl im Fernleitungs- als auch im Verteilnetz liegen.
© IWR, 2024
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29.01.2024