Stromanbieterwechsel ab Juni 2025 in 24 Stunden: Das ändert sich für Verbraucher
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt damit eine EU-Vorgabe um, die den Wettbewerb auf dem Energiemarkt stärken und den Anbieterwechsel für Endkunden vereinfachen soll.
Während Energieversorger sich auf deutlich verkürzte Prozesszeiten einstellen müssen, weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf eine zeitgleich greifende Änderung hin, die Stromkunden berücksichtigen sollten: Mit der Einführung des 24-Stunden-Wechsels entfällt die Option, den Stromanbieter rückwirkend zu wechseln.
Eine An- oder Abmeldung ist dann nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. „Das kann zu Schwierigkeiten führen. Wenn etwa Vormieterinnen oder Vormieter versäumen, den Vertrag zu kündigen oder sich umzumelden, läuft das Vertragsverhältnis über den bisherigen Zähler weiter. Weil ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen“, merkt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, an. Wer einen Umzug plant, sollte sich daher frühzeitig um den Wechsel kümmern.
Wichtig ist es zudem zu wissen, dass für den erfolgreichen Anbieterwechsel die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zum entscheidenden Identifikator wird. Seit 2018 wird die elfstellige Nummer jeder Entnahmestelle zugeordnet. Anhand der MaLo-ID kann der neue Anbieter den bestehenden Vertrag mit dem alten Versorger im Zuge des beschleunigten Wechsels kündigen. Die Zählernummer spielt daher künftig eine untergeordnete Rolle. „Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre MaLo-ID – insbesondere bei Anrufen oder Vertreterbesuchen – nicht ohne Weiteres weitergeben. Denn im schlimmsten Fall wird ihnen ein ungewollter Stromvertrag zukünftig noch schneller untergeschoben“, warnt Zietlow-Zahl.
© IWR, 2025
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