Kraftwerksstrategie: Ampel einigt sich auf Strategie zum Bau wasserstofffähiger Gaskraftwerke
Neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze erfordert die Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit des Stromsystems moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke. Vor diesem Hintergrund haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie sowie Festlegungen zu weiteren Vorhaben vereinbart. Die Einigung zur Kraftwerksstrategie wird mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert. Mit der EU-Kommission könne dabei an die konstruktiven Gespräche aus dem Sommer letzten Jahres angeknüpft werden, so das BMWK.
Kurzfristige Ausschreibung von H2-ready Gaskraftwerken mit bis zu 10 GW geplant
Die Kraftwerksstrategie schafft den Rahmen für Investitionen in moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke, die in der Lage sind, zukünftig auch Wasserstoff zu nutzen.
Um eine no regret Menge an Kraftwerken schnell zu realisieren, soll mit der Kraftwerksstrategie unverzüglich ein vorgezogener Zubau von Kraftwerken angereizt werden. Dazu werden die Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie so ausgestaltet, dass die neuen Kraftwerke in den geplanten zukünftigen Kapazitätsmechanismus vollständig integriert werden. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke sollen laut BMWK substanziell beschleunigt werden.
Konkret haben sich der Bundeskanzler, der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesfinanzminister darauf geeinigt, dass neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu 4 mal 2,5 GW als H2-ready Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie kurzfristig ausgeschrieben werden, die ab einem 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 vollständig auf Wasserstoff umstellen sollen. Diese Kraftwerke werden an systemdienlichen Standorten stehen, die Förderungen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Kraftwerke, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen, werden bis zu 500 MW im Rahmen der Energieforschung gefördert.
Arbeiten an zukünftigem Strommarktdesign werden zeitnah vorangebracht
Vereinbart wurde zudem, dass die Arbeiten an dem zukünftigen Strommarktdesign umgehend weiter vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen. Eine politische Einigung darüber soll innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt werden. Darüber hinaus wird das BMWK unter Berücksichtigung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem im Sommer 2024 auch ein Optionenpapier für eine politische Einigung unter Einbeziehung der Fraktionen über das zukünftige Strommarktdesign vorlegen. Dabei soll das Thema Versorgungssicherheit im Rahmen von Stromsicherheitsanalysen betrachtet werden, die auch Szenarien mit konservativen und krisenhaften Annahmen einbeziehen.
Hemmnisse für Errichtung und Betrieb von Elektrolyseuren werden abgebaut
Es wurde darüber hinaus beschlossen, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren ohne Einschränkung abgebaut und alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, um insbesondere den Zubau von Elektrolyseuren zu beschleunigen, die systemdienlich betrieben werden sollen. Es darf laut Bundesregierung darüber hinaus keine Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse geben, so dass es marktliche und systemdienliche Anreize gibt, Wasserstoff zu produzieren. Die Nutzung von Überschussstrom wird nach den Regierungsplänen uneingeschränkt ermöglicht; alle bestehenden regulatorischen Hürden sollen so weit wie möglich abgebaut werden.
© IWR, 2024
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