Bundeskabinett: Mehr Ladepunkte für E-Autos in neuen und renovierten Gebäuden
Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Ab 2025 muss zudem jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ist eine 1:1 Umsetzung der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht, so das BMWi. Es sieht Ausnahmen für Gebäude vor, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.
Neben dem GEIG gibt es zusätzlich Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität, zum Beispiel die erst jüngst erhöhte Kaufprämie (Umweltbonus), das gemeinsame Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ des BMWi und BMU, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im BMVI oder die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI. Im Masterplan Ladeinfrastruktur hat sich die Bundesregierung zudem verpflichtet, öffentliche Förderung für Ladepunkte zur Verfügung zu stellen.
© IWR, 2025
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